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ᐅ Schlecht-Wetter-Klausel bei GU als Ausrede anwendbar?


Erstellt am: 31.10.18 09:32

Lückenfüller31.10.18 09:32
In dem Bauvertrag unseres GUs steht folgende Klausel ohne eine Beschränkung, um wieviel sich diese Zeit verlängern kann:

Schlechtwetter und damit verbundener Behinderungsgrund:
Sollten die Witterungsbedingungen es nicht zulassen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß
zur Sicherung der Qualität ausgeführt werden können bzw. die in den Herstellerrichtlinien
der einzelnen Produkte vorgegebenen Verarbeitungstemperaturen unterschritten werden, so
wird hiermit ausdrücklich vereinbart, die Arbeiten einzustellen. Dies kann sich auf
Einzelgewerke (z.B. Außenputz) oder auch den gesamten Bauablauf beziehen.

Meine Frage: Kann er das nicht einfach immer vorschieben, wenn er in Verzug gerät und der Fertigstellungstermin ins Wanken gerät?

(Falls relevant: Anvisierter Spatenstich April 2019)
montessalet31.10.18 09:46
Jede Vertragsklausel ist - bei Unstimmigkeiten und Streit - "Juristenfutter". Es obliegt demnach im Extremfall dem Gericht zu beurteilen, ob und wie lange Verspätungsgründe (natürlich auf Basis von Gutachten) wirklich da waren.
Der GU hat insgesamt durchaus ein Interesse, dass die Arbeiten planmässig vorankommen. Daher wäre mir der dem Vertrag zugrunde liegende Terminplan wichtiger als eine präzisere Auflistung hier.
apokolok31.10.18 11:51
Eine Klausel in dieser Art steht in jedem GU-Vertrag.
Es gibt nun mal Gewerke, die gewisse äußere Bedingungen benötigen.
Würde mir keine weiteren Gedanken drüber machen.
Zaba1231.10.18 12:06
Nicht nur das es so oder ähnlich in jeden GU Vertrag steht sonder Du wirst um diese Klausel nicht drum rum kommen.

Auch wenn ein GU Interesse hat an sein Geld zu kommen. Lässt sich deine Vermutung nicht von der Hand weisen. Es mag GUs geben die sowas praktizieren. Ich finde jedoch, dass der Ausfall bzw. eine Verschiebung durch Krankheit oder Arbeitsunfälle der jeweiligen Gewerke-Ausführer wahrscheinlicher ist als Dauerfrost und Schneefall im April.
Lückenfüller31.10.18 12:14
Danke euch für die Antworten! Und der Rohbau sollte dann ja bis Herbst stehen und in der Winterzeit dann alles wetterunabhängig sein?

Die Verschiebung durch Krankheit seiner GEwerke wäre ja dann "sein Problem" (böse ausgedrückt).
Zaba1231.10.18 12:21
Lückenfüller schrieb:
Danke euch für die Antworten! Und der Rohbau sollte dann ja bis Herbst stehen und in der Winterzeit dann alles wetterunabhänig sein.
Die Verschiebung durch Krankheit seiner GEwerke wäre ja dann "sein Problem" (böse ausgedrückt).

Kommt halt drauf an ob bei Dir die Außenanlagen (Garage, Carport, Geländemodellierung, etc.) drin sind oder nicht.
Mit dem Estrich wirst du jetzt wohl nicht in den Dezember rutschen.

Handwerker und Bauleiter wachsen zur Zeit nicht an Bäumen. Bei den regionalen GUs wirst du es aussitzen müssen bis diese wieder gesund sind. Bei den großen GUs wird sowas wohl auch momentan zu Stillstand/Wartezeiten führen bis die von anderen Baustellen Kapazität freischaufeln können

Also ist es wiederum dein Problem.
klauselvertrag