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ᐅ Schlecht-Wetter-Klausel bei GU als Ausrede anwendbar?


Erstellt am: 31.10.18 09:32

Lückenfüller31.10.18 12:47
Garage/Carport, Garten- und Landschaftsbau (GALA-Bau) sind nicht drin.
Nordlys31.10.18 13:05
Die Frage ist. Gäbe es eine Alternative? Ein Stein auf Stein Haus GU wird immer derartige Klauseln haben müssen. Wer das nicht will, soll ein Fertighaus bestellen. Karsten
HilfeHilfe31.10.18 15:27
Nö ist so Standard
Lückenfüller02.11.18 07:49
Danke euch für eure Rückmeldungen. Ich kann es nun besser einschätzen!
sichtbeton8202.11.18 10:22
Manchmal hilft einfach nur V/vertrauen. Du kannst im Vorfeld soviel niederschreiben, aber im Endeffekt findet sich immer ein Grund für eine Baubehinderungsanzeige, wenn es der AN drauf ankommen lässt.
Für die Randbedingungen durch Umwelteinflüsse gibt es, da wir in Deutschland sind, natürlich Regelungen.
"Bei Temperaturen über 5 Grad Celsius sind nur wenige Vorkehrungen erforderlich, um die Baustelle weiter betreiben zu können".
Bei Rohbauarbeiten regeln die DIN-Normen 1045 (Betonarbeiten) und 1053 (Maurerarbeiten) die Verarbeitungstemperaturen von Baustoffen im Winter. Die Vorgaben der Normen DIN 18550 (Putz und Putzsysteme), DIN 18560 (Estriche im Bauwesen) sowie DIN 18181 (Gipskartonplatten im Hochbau) werden von den zuvor gelisteten Vorschriften abgeleitet.
Zusätzliche dürfen natürlich auch keine Gerüste vereist sein. Also muss auch auf die Sicherheit der Arbeiter geachtet werden.

Somit schein also viel geregelt, aber wie gesagt ein Grund für eine Baubehinderungsanzeige ist immer schnell gefunden.
din 18181baubehinderungsanzeige