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ᐅ Schenkung von Freund - Rückforderungsrecht


Erstellt am: 10.09.20 07:41

justremember10.09.20 07:41
Hallo,

ich lese hier schon seit einigen Monaten mit und habe nun doch mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Freund und ich werden nächstes Jahr ein Haus bauen. Bis jetzt gehört das Grundstück nur ihm. Er hat es damals für 15.000€ gekauft. Laut Bodenrichtwert liegt der Wert aber bei ca. 32.000€ bei knapp 1700qm.

Er möchte mir die Hälfte seiner Anteile übertragen - sein Wunsch war es, dass er es mir schenkt.
Nun haben wir den Entwurf für die Schenkung vom Notar erhalten und da gibt es den Passus Rückforderungsrecht. An sich kann ich total nachvollziehen, dass man ihm das Recht einräumt, in gewissen Situationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung etc....) ein Rückforderungsrecht einzuräumen, aber wie würde sich das auf die Gesamtsituation für mich auswirken? Gründe wären z.B auch, wenn ich mich einer Sekte anschließe, Alkohol- oder Drogenabhängig werde oder auch die Trennung der Beteiligten.

An sich ist alles unwahrscheinlich, aber man muss ja doch mal alle möglichen Varianten durchspielen. Angenommen das würde tatsächlich passieren, wie verhält es sich dann mit meinem Vermögen, welches ich in das Haus gesteckt habe (der dazugehörige Passus aus dem Vertrag befindet sich dazu unten). Der Hauskredit läuft über uns beide und die Hälfte aller Kosten trage ich (bezüglich Bau und Einrichtung sind das über 175.000€). Da ist der Grundstückswert schon sehr niedrig dagegen. Das Haus würde mir ja dann aber nicht mehr gehören, wenn ich nicht mehr im Grundbuch stehe.

Wird das Rückforderungsrecht dann auch im Grundbuch eingetragen?

Mein Freund würde nicht auf das Rückforderungsrecht bestehen. Für ihn ist eine Schenkung eine Schenkung ohne Rückforderungsrecht.

Anbei noch der eine Passus aus dem Vertrag:

Übt der Berechtigte das Rückforderungsrecht aus, hat er die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte dinglich zu übernehmen, soweit sie im Rang vor der Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts eingetragen sind. Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten, maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden. Im Übrigen erfolgt die Rückübertragung unentgeltlich, also insbesondere ohne Ausgleich für geleistete Dienste, wiederkehrende Leistungen, Tilgungen, geleistete Zinsen, Arbeitsleistungen, oder die gezogenen Nutzungen. Die Kosten der Rückübertragung hat der Veräußerer zu tragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt vom Vertrag.

Kann mir das vielleicht jemand erklären? Den Rest versteh ich alles, aber hier steh ich irgendwie auf dem Schlauch. es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn ich ihm einfach die Hälfte des Grundstücks abgekauft hätte...

Viele Grüße
Anne
nordanney10.09.20 08:35
justremember schrieb:

es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn ich ihm einfach die Hälfte des Grundstücks abgekauft hätte...
Ja! Noch ist doch kein Vertrag unterschrieben (das Recht auf Rückübertragung wird im Grundbuch vermerkt). Schmeißt den Vertrag in die Tonne und lasst Euch einfach einen Kaufvertrag erstellen.
Tassimat10.09.20 08:57
justremember schrieb:

An sich kann ich total nachvollziehen, dass man ihm das Recht einräumt, in gewissen Situationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung etc....) ein Rückforderungsrecht einzuräumen, aber wie würde sich das auf die Gesamtsituation für mich auswirken? Gründe wären z.B auch, wenn ich mich einer Sekte anschließe, Alkohol- oder Drogenabhängig werde oder auch die Trennung der Beteiligten.

Wikrt etwas einseitig. Welche Recht hast denn du, wenn er drogensüchtig am Glückspielautmat einer Sekte hängt? Und wenn er mit der Sektenführerin durchbrennt, warum bekommt er automatisch das Grundstück mit Haus und nicht du?
justremember schrieb:

Er möchte mir die Hälfte seiner Anteile übertragen - sein Wunsch war es, dass er es mir schenkt.
Eine Schenkung ohne Rückfoderungsrecht wäre auch super einfach.

Alles raussteichen und einen gleichberechtigten Vertrag aufsetzten.
justremember10.09.20 09:16
Hallo,

vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Mir persönlich wäre es schon von Beginn an lieber gewesen, wenn ich die Hälfte einfach erworben hätte, aber so genau hatte ich mich mit der Rechtslage bezüglich der Schenkung nicht auseinander gesetzt. Da hätte ich meinen Freund vielleicht noch überzeugen können, aber noch haben wir ja nichts unterschrieben - Änderungen sind ja noch möglich.

Also wäre Option A, dass man doch einen Kaufvertrag aufsetzen lässt

@Tassimo
Also ist eine Schenkung auch möglich ohne das der Passus mit dem Rückforderungsrecht im Vertrag steht und damit auch nicht im Grundbuch?
Wie meinst du das mit dem gleichberechtigten Vertrag? Wird der zusätzlich beim Notar aufgesetzt?

Danke schon mal.

Viel Glück
Bookstar10.09.20 09:22
Mir fällt da vieles auf. Bodenrichtwert hat nichts mit dem Wert des Grundstücks am freien Markt zu tun. Der liegt aktuell immer deutlich darüber, meist Faktor 2 bis 3.

Ein Haus für 180k gibt es auch nirgends in Deutschland, wie kommt ihr zu dieser Annahme?

Ansonsten ist eine Schenkung an dich sehr ungewöhnlich, warum sollte er das tun. Ist er Vermögend? Dagegen spricht aber der Eingangsthread.
nordanney10.09.20 09:26
Bookstar schrieb:

Ein Haus für 180k gibt es auch nirgends in Deutschland, wie kommt ihr zu dieser Annahme?
Das ist nur ihr Anteil. Gesamt also 360k. Fürs Häuschen reicht das.
kaufvertragschenkungrückforderungsrechtgrundbuchrückübertragunggrundstückbodenrichtwertnotarvermögen