Schenkung Elternhaus, Geschwister ausbezahlen - wann zur Bank?

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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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basti_r

basti_r

Danke für eure Rückmeldungen!

Meine Eltern haben ihr Haus an mich überschrieben, weil sie die wichtigsten Dinge geregelt haben wollen, solange sie geistig fit dazu in der Lage sind.
Genau so.
Auch ich werde eventuell nie (wieder) in meinem Elternhaus wohnen. Bisher ist es nicht geplant.

Meine Eltern wollen die Verantwortung für das Haus abgeben und darin wohnen bleiben. Wir alle wünschen uns, dass das Haus im Familienbesitz bleibt.
Ob bzw. wie das möglich ist, loten wir gerade aus.

Danke daher für eure Hinweise bzgl. möglichen Fallstricken. Ich denke auch, dass das alles wohlüberlegt sein muss - sowohl in Bezug auf meine Eltern, als auch unter den Geschwistern und auf mich selbst bezogen.
 
A

Anne1987

Sehr wichtig fände ich es auch dabei, wenn für das Haus ein REALISTISCHER Preis gefunden wird. Oft sind gerade in solchen Konstellationen "emotionale" Preise im Spiel die mal zu hoch, auch mal zu niedrig liegen können. Ich spreche da aus eigener Erfahrung ...
Könntest du mir mal privat schreiben? Ich habe gerade ein ähnliches Problem :(
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Hallo, du kannst leider weder PN schreiben noch empfangen.

Ich kann dir aber offen hier im Forum sagen das ich mein Elternhaus gekauft habe zu einem (rückblickend) zu hohen Preis für die damalige Zeit (1999)
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkaufspreise (es wird zum Jahreswechsel verkauft) war es dann doch in Ordnung.

Da ich aber unter allen Umständen Streit unter uns drei Kindern vermeiden wollte (Meine Mutter hatte einen "schlimmen" Bruder, meine Vater eine "schlimme" Schwester - und es gab da unerträglichen Streit unter denen beide sehr gelitten hatten) habe ich mich mit den durchaus ungerecht bereits verteilten Erbanteilen (Meine beiden Eltern leben noch) zufrieden gegeben ...

Ich glaube eine externe neutrale Instanz kann hier viel helfen
 
C

cschiko

Also ich bzw. ich und meine Frau haben auch ihr Elternhaus übernommen. Noch dazu sind meine Schwiegereltern im Haus geblieben, es war aber klar das die Schwester das Haus nicht haben will. Der gezahlte Preis war denke ich am Ende für beide Seiten fair gewählt, aber auch nur weil eben alle Seiten die entsprechenden Fakten mit einbezogen haben.

Gibt es da zu viele Meinungen, so ist es wahrscheinlich besser von außen den Wert des Hauses bestimmen zu lassen. Ein Kurzgutachten kostet auch nicht die Welt, alternativ kann man den Gutachterausschuss für Grundstückswerte zwecks Auskunft aus der Kaufpreissammlung kontaktieren oder, so es sie gibt, die Immobilienrichtwerte anwenden (die allerdings nicht immer "funktionieren").
 
kati1337

kati1337

Meine Mutter hat mein Elternhaus auf meine Schwester überschrieben und wir Geschwister wurden ausbezahlt. Meine Mum wohnt in dem Haus in der Einliegerwohnung und hat ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommen. Es war ein Gutachter da um den Wert zu schätzen. Ihr Wohnrecht wurde da natürlich auch irgendwie berücksichtigt / in Abzug gebracht.
Das Ganze wurde über einen Notarvertrag geregelt, wir haben das alle beim Notar gezeichnet.
 
C

cschiko

@kati1337 : Das ist natürlich der "sauberste" Weg, für die Preisfindung. Wir kamen auch so gut klar, aber eure Vorgehensweise ist am Ende die über die man am "genauesten" einen Wert erhält über den man reden kann. Dann ein kleiner Hinweis zum Wohnrecht, aber eher für deine Schwester, sollte eure Mutter mal aus irgendeinem Grund nicht mehr in der ETW wohnen können. Dann lässt man das Wohnrecht am besten dennoch bestehen, da es im Falle der Löschung eine Schenkung darstellt (was natürlich nur dann zum Tragen kommt, wenn sie in irgendeiner Form Sozialleistungen bräuchte).
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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