ᐅ Schallschutzwand gegen Wärmepumpe des Nachbars
Erstellt am: 23.04.17 20:31
tempic25.04.17 12:28
Es ist aber ein großer Unterschied, ob man verpflichtet ist, Nahwärme abzunehmen oder ob bestimmte Haustypen (Doppelhaushälfte) sich eine Heizung teilen müssen.
Nordlys25.04.17 13:05
Fernwärme fände ich gut. Gibt es aber bei uns m.W. nur in Flensburg. Wir wohnen nicht in Flensburg. Fällt also weg.
Ansonsten sehe ich das mit der Heizung nicht wie 11 ant. Sachlich hat er recht. Gefühlt aber sag ich mir Paragraf eins, jeder hat seins. Karsten
Ansonsten sehe ich das mit der Heizung nicht wie 11 ant. Sachlich hat er recht. Gefühlt aber sag ich mir Paragraf eins, jeder hat seins. Karsten
Caspar202025.04.17 13:17
tempic schrieb:
Es ist aber ein großer Unterschied, ob man verpflichtet ist, Nahwärme abzunehmen oder ob bestimmte Haustypen (Doppelhaushälfte) sich eine Heizung teilen müssen.Nö, gesellschaftspolitisch müssen wir aufhören fossile brennstoffe bzw. ressourcen einfach so zu verfeuern oder zu verschwenden. Und die bestehenden Ressourcen einfach effizienter Nutzen.
Keiner will z.B. kernkraft, also müssen es Erneuerbare sein. Aber jeder will weder Stromleitungen, noch Biogasanlagen, noch Windräder nahe seinem eigenen Grundstück.
hat auch sich für Gas entschieden; weil es für ihn am billigsten ist, die Hütte warm zu bekommen.
Schön für ihn; aber gesellschaftspolitisch nicht wirklich zum erfolgreichen Umsetzung der Energiewende der richtige Weg.
Genauso seh ich die urbanisierung landwirtschaftlicher und Grünflächen kritisch. Klar, jeder will gerne sein Haus mit Garten. Aber die Bodenversiegelung ist halt deutlich größer, als wenn man modernen Städtebau betreibt.
11ant25.04.17 14:00
tempic schrieb:
du gibst manchmal Sachen von dir, da quellt die Unwissenheit regelrecht aus den Posts heraus und springt einen direkt an Ich hätte es nicht schöner sagen können:
tempic schrieb:
Wem gehört dann die Anlage? Wer kommt für Wartung und Erneuerung auf? Es gibt auch Leute die wollen ein Doppelhaushälfte aber kein WEG ....Sie gehört eben dem Zweckverband ihrer Betreiber und Benutzer. Der kann als (auch nicht eingetragener) Verein aufgestellt sein, oder als Genossenschaft - nur als Beispiele. Gemeinschaftseigentum am Aufstellungsort ist dafür nicht vonnöten.
Das ist dezentraler als ein Anschluss an eine Einrichtung für einen ganzen Stadtteil - nicht nur administrativ anwendernäher. Sondern auch, weil Energieeinsparung auch mit der Vermeidung von Transportverlusten zu tun hat. Insofern macht es Sinn, die Konzentrationsebene der gebündelten Verbraucher so zu wählen, daß ein günstiger Arbeitspunkt "nur" erreicht ist - bei einer Stadtteil-Anlage ist er schon überschritten und wird in der Gesamteffizienz durch Transportverluste geschwächt. Außerdem kann man so auch optieren: nachbarlinks mit Energieträger X, nachbarrechts mit Energieträger Y. In diesem Sinne
tempic schrieb:
Es ist aber ein großer Unterschied, ob man verpflichtet ist, Nahwärme abzunehmen oder ob bestimmte Haustypen (Doppelhaushälfte) sich eine Heizung teilen müssen.ist es ein Unterschied, ob man Nahwärme von aus 2 km Entfernung annimmt, oder Näherwärme aus 20 m Entfernung von links oder rechts.
Insofern: auch wenn der Ton freundlicher sein dürfte, Danke für Deinen Impuls zur Erläuterung.
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tempic25.04.17 14:01
ok, anders gefragt:
Warum müssen sich zwei Häuser eine Heizung teilen, nur weil sie eine gemeinsame Hauswand haben (Doppelhaushälfte)?
Und im Gegensatz dazu zwei Häuser, die 6 Meter auseinander stehen (Einfamilienhaus), müssen das nicht.
Gesamtgesellschaftlich bin ich bei dir, aber die Sonderbehandlung eines Haustyps ist doch lächerlich.
11ant25.04.17 14:11
tempic schrieb:
ok, anders gefragt:
Warum müssen sich zwei Häuser eine Heizung teilen, nur weil sie eine gemeinsame Hauswand haben (Doppelhaushälfte)?
Und im Gegensatz dazu zwei Häuser, die 6 Meter auseinander stehen (Einfamilienhaus), müssen das nicht.
Gesamtgesellschaftlich bin ich bei dir, aber die Sonderbehandlung eines Haustyps ist doch lächerlich.a) weil sie dieses nahe Beieinanderstehen prädestiniert.
b) in Verbindung mit der "Sonderbehandlung eines Haustyps" beim gemeinsamen Grenzabstand ist das doch nicht unverhältnismäßig (?)
Und: irgendwo muß man ja mal anfangen, den Pelz eben doch auch mal naß zu machen, wenn man sich waschen will.
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