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ᐅ Schallschutzwand gegen Wärmepumpe des Nachbars


Erstellt am: 23.04.17 20:31

11ant24.04.17 15:07
Nordlys schrieb:
Die kann man nicht einfach einmauern. [...] Vermute ich mal.

Inhouse an der Außenwand aufgestellt, sind dann diese Lamellen davor, wie bei Abluftanlagen von Tiefgaragen. Derart kann man die Dinger auch Einhausen, wie Müllboxen. Und in der Einhausung dann Schalldiffusor-Matten wie in Tonstudios oder sowas anbringen. Frei "atmen" muß nicht frei "lärmen" heißen.
Nordlys24.04.17 15:16
Ich sag jetzt mal was Ungemütliches. Ich versetze mich nämlich mal in die Rolle des Nachbarn. Der hat gebaut. Dieses Luft-Wasser-Wärmepumpe Ding hat man ihm verkauft, und er findet es gut. Er hat wahrscheinlich alle Bestimmungen eingehalten. Nun ist noch ein Rest für Garten-Landschaftsbau und ne Hecke übrig.....nun kommt der TE und quaakt rum wegen der Pumpe. Die surrt. Wie ein Insekt. Der will nun Einhausen, oder versetzeen....hat der n Vogel? Denkt er sich. Ich hab alles richtig gemacht und der macht Stress wegen dem Gesirre. Das Teil hat hier doch jeder 2. auch.

Ich tippe mal, wenn ich Luft-Wasser-Wärmepumpe Besitzer wäre, ich täte gar nichts und dächte mir, Nachbar, nu bleib mal locker, jeder auslass einer Dunstabzugshaube in der Mauer ist lauter.
Man wird sich an die Pumpen gewöhnen (müssen).
Übrigens,der allseits geschätzte Kaminofen ist auch nicht belästigungsfrei. Ein schlecht justierter Strahler mit Bewegungsmelder und nachtaktiver Katze kann auch nerven....Leben ist nun mal nicht klinisch rein. Unser neuer Nachbar hat auch so Dinger da stehen. Es surrt eben leicht...Karsten
kaho67424.04.17 15:26
Muss ich gegen halten. Es ist so schon übermäßig Krach überall. Ein Dauerbrummen oder -sirren ist echt belastend. Wir haben hier die Kohlebagger nebenan. Ich weiß wovon ich spreche. Ich hoffe jeden Tag, dass wir die Energiewende doch noch schaffen und die Dinger endlich abgeschaltet werden.

Was man an Lärm vermeiden kann. sollte man auch vermeiden. Ich kann nicht einfach meine Lärmemission zum Nachbarn pusten. Dann muss ich damit rechnen, dass der sich beschwert. Egal, wer da nun eher da war. Wenn er das nicht geahnt hat, ist er entweder blöd oder ignorant. In jedem Fall zahlt er jetzt Lehrgeld.

Muss ja nicht immer heißen, dass man uneinsichtig ist. Vielleicht kann man sich den Schaden ja teilen.
Caspar202024.04.17 15:45
AndreasPlü schrieb:
"4 m wie kann das sein?" Tja, es können auch 4,5 sein, mehr aber nicht, da eng bebaut und 2,5 m Abstandsfläche mal 2 plus Abstand zur eigenen Hauswand nicht mehr sein kann. Gibt es gesetzliche Mindestabstände?

Erstmal müsste man wissen wo du dich befindest:

Immissionsrichtwert tags (6:00 bis 22:00 Uhr) Immissionsrichtwert nachts (22:00 bis 6:00 Uhr
6.1 Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
6.1 allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
6.1 reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
6.1 fKurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)

Der Wert wird gemessen
bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (z. B. Schlafzimmerfenster);

Welches Modell hat den dein Nachbar? Das gibt es ja genug Unterschiede. Dann google mal das Datenblatt, bzw. den Namen der Anlage

Eine welche ich kenne hat z.B. 65 db(A) tagsüber und nachts 60 dB(A). da wäre bei 6,5m Distanz (gemessen würde ja 6m) d

Ne nachdem kannst du dafür sorgen, das dein Nachbar mindestens folgendes tun muss:
Außen aufgestellte Geräte können mit einer Dämmhaube versehen oder hinter einer Lärmschutzwand verbaut werden.

Es gibt auf Wärmepumpe.de nen /schallrechner/

Da kann man das schön ausrechnen. Z.b. bei dem oben erwähnten Gerät und einem reinem Wohngebiet.


Zwei Diagramme zeigen TA-Lärm Beurteilungspegel und Überschreitungen des Grenzwerts
11ant24.04.17 15:55
kaho674 schrieb:
Ich hoffe jeden Tag, dass wir die Energiewende doch noch schaffen

So schaffen wir die nie. Das Problem ist: am Bau (nebst Finanzierung) gibt es so viele Beteiligte, die alle möglichst wenig Arbeit haben wollen. Da ist es am einfachsten, jedes Rechts- und Bonitätssubjekt "Bauherr" einzeln für sich zu betrachten. Deshalb plant jeder Häuslebauer sein Energiegedöns für sich, als lebte er auf einer einsamen Insel. In der Losgröße "eine Wohneinheit". In der die verwendeten Anlagen aller Couleur eines gemein haben: daß sie da niemals nie nicht ökonomisch optimal arbeiten. Aber mal mit sechs Nachbarn an eine der Garagen ein gemeinsames Blockheizkraftwerk anbauen oder so ? - wird spätestens von den drei Heizungsbauern und vier Fördermittelberatern hintertrieben, die jeder lieber sein schnelles Geschäft mit nur einem Bauherren machen als nur einer mit denen allen als Konsortium, das man erst einmal unter einen Hut kriegen muß.

Mindestens bei Doppelhäusern sollte man m.E. verpflichtend festsetzen, daß nur eine Wärmeenergie-Anlage zu verwenden ist.
MayrCh24.04.17 15:57
Caspar2020 schrieb:
Da kann man das schön ausrechnen.
Vom Immissionsrichtwert sollten noch mal min. 3, besser 6 dB(A) abgezogen werden. Keine Einzelanlage sollte die Immissionsrichtwerte voll ausschöpfen dürfen. Windhundprinzip.
Ansonsten sehe ich mich in meiner Meinung bestätigt. Mit völlig vogelfrei geplanten und ausgeführten Luftwärmepumpe wird es in den nächsten Jahren gewaltig "krachen".
wärmepumpeimmissionsrichtwert