ᐅ Smart Home für Fußbodenheizung im kfw40+ Haus?
Erstellt am: 13.04.22 21:19
guckuck214.04.22 11:06
Prinzipiell kann man sich von allem möglichen im Gebäudeenergiegesetz befreien lassen und/oder Ersatzmaßnahmen anbringen. Ob es genehmigt wird, ist eine andere Frage.
95% ... nunja, mag sein bei dem genannten Ing., letztlich entscheidet es aber die Behörde vor Ort.
Einfach nicht verbauen war unsere Lösung, die keine schlafenden Hunde weckt.
95% ... nunja, mag sein bei dem genannten Ing., letztlich entscheidet es aber die Behörde vor Ort.
Einfach nicht verbauen war unsere Lösung, die keine schlafenden Hunde weckt.
Pwnage61914.04.22 11:12
Hallo
ich hätte eine Frage zu den ERR
wir bauen auch aktuell eine neue Doppelhaushälfte
Wir haben eine KfW55 Doppelhaushälfte aber wir haben keine eigene Heizung das ganze Baugebiet wird mit Nahwärme versorgt.
Die Stadtwerke betreibt auf dem Baugebiet ein Blockheizkraftwerk für ca. 70 Einheiten und wird über Nahwärme versorgt
Im Keller haben wir dann eine kleine Übergabestation wo die Wärme an uns übergeben wird
Ist eine ERR befreiung bei uns auch möglich?
Wir haben keine Heizung die sich automatisch regelt (zb Luft-Wasser-Wärmepumpe)
ich hätte eine Frage zu den ERR
wir bauen auch aktuell eine neue Doppelhaushälfte
Wir haben eine KfW55 Doppelhaushälfte aber wir haben keine eigene Heizung das ganze Baugebiet wird mit Nahwärme versorgt.
Die Stadtwerke betreibt auf dem Baugebiet ein Blockheizkraftwerk für ca. 70 Einheiten und wird über Nahwärme versorgt
Im Keller haben wir dann eine kleine Übergabestation wo die Wärme an uns übergeben wird
Ist eine ERR befreiung bei uns auch möglich?
Wir haben keine Heizung die sich automatisch regelt (zb Luft-Wasser-Wärmepumpe)
Hausbau 5514.04.22 11:15
Benutzer200 schrieb:
Kannst ein im Netz sehr bekanntes Ing.Büro ansprechen (mit dieser Erfolgsquote), ergänzend dazu die Erfahrungen aus einem anderen Treffpunkt für Haustechnikfreunde. Der Verzicht ist relativ einfach durchzubekommen, muss aber individuell aufs eigene Projekt beantragt werden.
P.S. Die Befreiung ist übrigens explizit im Gebäudeenergiegesetz-Gesetzestext vorgesehen. Irgendwo um § 100 +/-Bekannt sein ist noch kein Qualitätsnachweis. Ist bei Ingenieurbüros nicht anders als bei Usern. Lieber eine schlechte Antwort, als gar keine?
Benutzer20014.04.22 11:22
Hausbau 55 schrieb:
Bekannt sein ist noch kein Qualitätsnachweis. Ist bei Ingenieurbüros nicht anders als bei Usern. Lieber eine schlechte Antwort, als gar keine?Bekannt ist kein Qualitätsnachweis. Hundertfache positive Erfahrungen schon. Da hier aber keine Links gepostet werden dürfen und ich eigentlich für fundierte Antworten/Erfahrungen bekannt bin (und Immobilien seit Jahrzehnten mein Job sind), kann man ruhig glauben, dass eine ERR-Befreiung relativ einfach zu machen ist 😉Benutzer20014.04.22 11:23
Pwnage619 schrieb:
Ist eine ERR befreiung bei uns auch möglich?Grundsätzlich ist eine ERR-Befreiung immer möglich. Du brauchst aber jemanden (Deinen Heizungsplaner), der einen Befreiungsantrag begründen kann, damit Du den Antrag stellen kannst.Benutzer20014.04.22 11:27
guckuck2 schrieb:
Einfach nicht verbauen war unsere Lösung, die keine schlafenden Hunde weckt.Das ist der pragmatische Ansatz 😎Ähnliche Themen