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ᐅ Sanierung 60er-Jahre Haus: Fragwürdige Gutachter-Empfehlungen?


Erstellt am: 01.05.21 12:16

Deliverer18.10.21 09:15
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt das ganz eindeutig. Bei Inbetriebnahme garantierte Vergütung für 20 Jahre. Da ändert sich nichts.

Von welchem Schlupfloch Du sprichst, ist mir nicht ganz klar. Das ist eine Förderung. Kein geheimes Angebot, das nur Steuerberater kennen. Es gibt dieses Angebot seit über 20 Jahren und jeder mit einem Dach kann es nutzen. Die, die es vor einigen Jahren schon genutzt haben, haben richtig Asche gemacht. Heute wird man nicht mehr reich, es ist aber immer noch so attraktiv, dass es sich ab einer gewissen Größe sogar lohnt, die Photovoltaik komplett fremd zu finanzieren. Der Netzbetreiber zahlt den Kredit ab und Du nutzt eigenen Ökostrom. Man gibt nur sein Dach für einen guten Zweck her. Das ist Win, Win, Win. Oder so.

Dazu kommt, dass du jederzeit in die Stromvermarktung gehen kannst. Aktuell würdest Du damit mehr Geld verdienen, als mit der normalen Vergütung. Ein Risiko besteht also nur, wenn wir unseren Rechtsstaat verlieren UND gleichzeitig der Strom dann unendlich billig geworden ist. Das eine schließt das andere mMn. aus.
schwalbe20.10.21 20:25
Vorab: Da es hier wohl eine Art Bautagebuch wird: Könnte bitte mal einer der Mods den Zusatz "Fragwürdige Gutachter-Empfehlungen" im Threadtitel entfernen? Danke!
Rumbi441 schrieb:

Auftrag vergeben ohne vohrer eine Bauleistungsbeschreibung und Kostenfixpreis zu machen.... du hast entweder ganz Großes vertrauen oder bist leichtsinnig.
Ja klar, ich sage der Baufirma "Mach einfach mal wie ihr denkt, ich zahle dann schon."
Ysop*** schrieb:

Ich glaube, dass der Planungsauftrag nicht gleichbedeutend damit ist, dass er schon die komplette Umsetzung beauftragt hat. Hier bei uns ist es derzeit so, dass die Planung an sich schon kostet und die Erstellung eines Angebots. Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden.
Nein, das hast du richtig verstanden, so ist es.
Tassimat schrieb:

Aha, etwa mit Photovoltaik im Winter?
Photovoltaik im Winter ist nicht so mies wie man meinen möchte. Die Wirkungsgrade sind bei tiefen Temperaturen besser, an einem sonnigen Wintertag gibt es mehr Ertrag als im Hochsommer. Im Sommer hast du (Blüten-)Staub und sonstigen Dreck drauf, wenns wochenlang nicht regnet. Das schlägt auch auf den Ertrag. Bei ausreichender Dachneigung (bei mir sinds knapp 50°) bleibt der Schnee auch nicht liegen, sondern rutscht schnell ab. Zur Not geht man mal aufs Dach und hilft mit dem Besen nach, wenns an den Moduloberkanten festfriert.

Zu dem Photovoltaik-Geschwurbel von sag ich jetzt mal gar nichts, das tut ja echt beim Lesen weh. Wenn man keine Ahnung hat, ... wie war das noch? Danke für die Geduld und Mühe, mal die Grundlagen darzulegen.

Wir waren am Wochenende fleißig und haben knapp acht Tonnen Sand aus dem EG rausgeschaufelt. Davor natürlich die Bodenbretter rausgerissen und mangels zweitem Container (ich Idiot) erstmal in den Garten geschmissen. Durfte also gestern nochmal ran und den ganzen Kram noch in den dann bestellten Container befördern. Wers nicht im Kopf hat, hats in den Armen 😀

Das Haus riecht jetzt das erste Mal nicht mehr nach Vorbesitzer, sondern nach Baustelle, für mich irgendwie ein besonderer Moment.
Nächstes Wochenende werden wir uns mal um den Garten kümmern.


Renovierungsraum: freier Holzboden links, Sandboden mit Fußspuren rechts

Renovierungsraum: leeres Zimmer, offene Fenster, rauhe Wände, Heizkörper, Holztür.

Edelstahltopf mit Weißwürsten in Wasser auf tragbarem Gasherd; Bierflasche daneben im Freien.



Raum im Renovierungszustand mit Sandboden, Schubkarre, Baumaterial und drei Fenster.

Verlassener Flur eines renovierungsbedürftigen Hauses, staubig, Fenster am Ende.

Gartenbaustelle: Holzlattenstapel, Rampe führt zu Sand im Anhänger, Haus im Hintergrund.
schwalbe20.10.21 20:54
Myrna_Loy schrieb:

warum wollt ihr die Schüttung aus den Böden nehmen? Alte Schüttungen sind hinsichtlich Schwing- und Schallschutz besser, als so manches neue Dämmmaterial.
Wir brauchen den Platz für die Wärmedämmung gegen den kalten Keller (im UG wg. 1,93m Raumhöhe kein Platz) und für die Fußbodenheizung.
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