Und auch ich habe dort geschrieben, dass es bei uns genauso kurz ist, aber dunkel abschließt.
Der damalige Beitrag hat aber Fotos drin, die nicht von mir sind.
Hier mal die Bsp. Aus dem RAL Leitfaden
Demnach sind beide Varianten zulässig.
Für absolute Dunkelheit hätte wohl entweder die Führungsschiene oder das Endstück ausgeklinkt werden müssen.
Unabhängig von der Lichtdichtheit, ist darauf zu achten, ob die Endstücke schlagregendicht sind. Wenn nicht, ist unter der Fensterbank eine zweite wasserführende Ebene auszubilden.
Man hätte wohl absolute Lichtdichtheit beauftragen müssen um Anspruch darauf zu haben.
Ich habe gerade nochmal geschaut und auch das Rollo geschlossen. Bei uns ist es wie vermutet genauso. Da aber bei uns deutlich weniger Abstand zwischen Rollladen und Fenster ist, ist der Lichtschein natürlich auch deutlich geringer.
Außerdem ist bei uns die Fensterbankanschlussschiene ein seitliches U. Bei dir sieht die eher aus wie ein L.