Reservierung Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 08.10.2025
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B

Bauexperte

Meine Erfahrung bei unserer Gemeinde und es kostet dort nichts.
Sehr zu meinem Leidwesen ...

Würde eine Reservierung einen Obolus erfordern, welcher im Fall des Grundstückskauf´s angerechnet würde, würde es viele meiner Wettbewerber davon abhalten, kommunale Grundstücke via Strohleuten zu blockieren

Grüße, Bauexperte
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

Sehr zu meinem Leidwesen ...

Würde eine Reservierung einen Obolus erfordern, welcher im Fall des Grundstückskauf´s angerechnet würde, würde es viele meiner Wettbewerber davon abhalten, kommunale Grundstücke via Strohleuten zu blockieren

Grüße, Bauexperte
Da muss man sich aber dann auch die Frage stellen, ob dies nicht besser geprüft werden sollte als ob gleich Kosten auf zu brummen. Denn der ehrliche Private würde somit wieder leiden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Da muss man sich aber dann auch die Frage stellen, ob dies nicht besser geprüft werden sollte als ob gleich Kosten auf zu brummen.
Das geht nicht; bin ich diesbezüglich schon seit Jahren mit einem kommunalen Entwickler im Gespräch. Woran soll er denn ausmachen, ob es sich um einen Strohmann oder doch um einen ernsthaften Interessenten handelt?

Im Übrigen dient eine Reservierungsgebühr für kommunale Grundstücke auch anderen Bauland suchenden Bauherren. Es würde nämlich ebenfalls unterbunden, daß Interessenten mehrere Grundstücke - häufig für einen Zeitraum 6 Monate - willkürlich blockieren.

Immerhin gehen Kommunen hier dazu über, eine Bewerbung auf ein Grundstück "x" nur dann zuzulassen, wenn der Bewerbung gleichzeitig eine Finanzierungsbestätigung beigefügt wird. Vlt. kann dieses Vorgehen eine Lösung sein ...

Denn der ehrliche Private würde somit wieder leiden.
Diese Logik erschließt sich mir nicht? Wenn ein Interessent ein Grundstück reservieren möchte, tut er das doch im Regelfall, ein Haus auf das Objekt der Begierde zu bauen? Ich unterstelle natürlich, daß sich potenzielle Bauherren im Vorfeld über ihre finanzielle Ausstattung informiert haben

Grüße, Bauexperte
 
S

SirSydom

Eine strafbewehrte, eidesstattliche Erklärung zu fordern dass die Reservierung ausschließlich im eigenen Interesse erfolgt könnte auch schon helfen.

Finanzierungsbestätigung halte ich für Käse, wir z.B. haben unser Grundstück gekauft da hab ich noch nicht mal mit der Bank gesprochen..
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

Das geht nicht; bin ich diesbezüglich schon seit Jahren mit einem kommunalen Entwickler im Gespräch. Woran soll er denn ausmachen, ob es sich um einen Strohmann oder doch um einen ernsthaften Interessenten handelt?
Im Übrigen dient eine Reservierungsgebühr für kommunale Grundstücke auch anderen Bauland suchenden Bauherren. Es würde nämlich ebenfalls unterbunden, daß Interessenten mehrere Grundstücke - häufig für einen Zeitraum 6 Monate - willkürlich blockieren.
Immerhin gehen Kommunen hier dazu über, eine Bewerbung auf ein Grundstück "x" nur dann zuzulassen, wenn der Bewerbung gleichzeitig eine Finanzierungsbestätigung beigefügt wird. Vlt. kann dieses Vorgehen eine Lösung sein ...
Ja das mag gut sein bzw. sollte der Name öfters auftauchen wäre dies ja schon mal auffällig.

Aber es ist ja auch so, zumindest bei uns.. eine Reservierung "Vormerkung" ist nur so lange gültig bis ein anderer Interessent kommt. Dann hat der erste Interessent 2 Wochen Zeit sich zu entscheiden und sagt er "ja ich will" dann wird der Kaufvertrag abgestimmt, ansonsten bekommt es der neuste Interessent.

Diese Logik erschließt sich mir nicht? Wenn ein Interessent ein Grundstück reservieren möchte, tut er das doch im Regelfall, ein Haus auf das Objekt der Begierde zu bauen? Ich unterstelle natürlich, daß sich potenzielle Bauherren im Vorfeld über ihre finanzielle Ausstattung informiert haben

Grüße, Bauexperte
Natürlich informiert sich dieser über eine finanzielle Ausstattung im Vorfeld, nur sollte so eine Reservierung Gebühren mit sich ziehen, wäre das auch wieder Kleinvieh was Misst macht und es wären falls auch nur gering, Kosten die der Bauherr wieder zu tragen hätte (Er hat in der Hausbauphase ja eh genügend )

So war es gemeint ^^


Bezüglich Grundstückskauf geht es mir wie SirSydom.
 
B

Bauexperte

Eine strafbewehrte, eidesstattliche Erklärung zu fordern dass die Reservierung ausschließlich im eigenen Interesse erfolgt könnte auch schon helfen.
Für uns Laien ja. Rechtlich unanfechtbar scheint es dagegen nicht zu sein, da ein vergleichbarer Vorschlag mir - mit dem Verweis auf rechtliche Schwierigkeiten - abgelehnt wurde.

Finanzierungsbestätigung halte ich für Käse, wir z.B. haben unser Grundstück gekauft da hab ich noch nicht mal mit der Bank gesprochen..
Dann hattest Du ausreichend Eigenkapital und hierüber hätte Deine Bank sehr wohl eine Bestätigung ausstellen können. Kostet ja nicht die Welt, wenn überhaupt

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 08.10.2025
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