ᐅ Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?
Erstellt am: 04.12.2018 09:30
goalkeeper 04.12.2018 09:30
Hallo zusammen,
zuerst einmal möchte ich ein freundliches „Hallo“ in die Runde werfen. Habe mich gerade neu angemeldet, da ich auf meine Frage bei google keinerlei Hilfe finden konnte.
Wir werden uns in unserer Gemeinde auf ein Reihenendhausgrundstück bewerben. Allerdings hat die Gemeinde keinen Bauträge zur Bebauung engagiert, sondern man muss die Häuser dann in Eigenregie bauen.
Es gibt ein Punktesystem bei der Bewerbung, in dem z.B. Anzahl der Kinder, wie lange wohnt man schon in der Gemeinde usw. unterschiedlich gewichtet werden.
Schließt man sich mit anderen Interessenten zusammen und bewirbt sich gemeinsam, so werden diese Punkte addiert und man hat höhere Chancen, einen Bauplatz zugeteilt zu bekommen. Gleichzeitig verpflichtet man sich aber, dass man gemeinsam baut, also dann auch gleichzeitig über eine Bauträger.
Wir haben nun versucht, Leute aus der Gemeinde, in der wir auch wohnen, zu finden und dann auch noch die selben Vorstellungen zu haben. Ein Ding der Unmöglichkeit, da jeder andere Vorstellungen vom bauen hat.
Daher werden wir uns wohl allein auf ein Endhaus bewerben. Allerdings frage ich mich nun, ob es denn bei der eigenständigen Bebauung von Reihenhäusern irgendwelche Gesetze/Grundsätze gibt? Angenommen wir bauen zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss und Pultdach, darf das Mittelhaus dann ein Satteldach und nur zwei Vollgeschosse bauen? Oder gibt derjenige, der zuerst baut, den anderen dann sozusagen vor, wie dann die zu bauen haben?
Verzeiht mir, wenn ich hier vielleicht Anfängerfragen stelle - aber das bin ich auch.
Danke für Eure Hilfe!
zuerst einmal möchte ich ein freundliches „Hallo“ in die Runde werfen. Habe mich gerade neu angemeldet, da ich auf meine Frage bei google keinerlei Hilfe finden konnte.
Wir werden uns in unserer Gemeinde auf ein Reihenendhausgrundstück bewerben. Allerdings hat die Gemeinde keinen Bauträge zur Bebauung engagiert, sondern man muss die Häuser dann in Eigenregie bauen.
Es gibt ein Punktesystem bei der Bewerbung, in dem z.B. Anzahl der Kinder, wie lange wohnt man schon in der Gemeinde usw. unterschiedlich gewichtet werden.
Schließt man sich mit anderen Interessenten zusammen und bewirbt sich gemeinsam, so werden diese Punkte addiert und man hat höhere Chancen, einen Bauplatz zugeteilt zu bekommen. Gleichzeitig verpflichtet man sich aber, dass man gemeinsam baut, also dann auch gleichzeitig über eine Bauträger.
Wir haben nun versucht, Leute aus der Gemeinde, in der wir auch wohnen, zu finden und dann auch noch die selben Vorstellungen zu haben. Ein Ding der Unmöglichkeit, da jeder andere Vorstellungen vom bauen hat.
Daher werden wir uns wohl allein auf ein Endhaus bewerben. Allerdings frage ich mich nun, ob es denn bei der eigenständigen Bebauung von Reihenhäusern irgendwelche Gesetze/Grundsätze gibt? Angenommen wir bauen zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss und Pultdach, darf das Mittelhaus dann ein Satteldach und nur zwei Vollgeschosse bauen? Oder gibt derjenige, der zuerst baut, den anderen dann sozusagen vor, wie dann die zu bauen haben?
Verzeiht mir, wenn ich hier vielleicht Anfängerfragen stelle - aber das bin ich auch.
Danke für Eure Hilfe!
Mottenhausen 04.12.2018 09:42
Gibt doch sicher einen Bebauungsplan?
Der sollte bei geschlossener Reihenhausbebauung entsprechend eng gestrickt sein und z.B. Bauline, Abmaße, Geschosshöhen, Traufhöhe, Firsthöhe usw. penibel vorgeben, sodass ein vernünftiges Reihenhaus entsteht.
Der sollte bei geschlossener Reihenhausbebauung entsprechend eng gestrickt sein und z.B. Bauline, Abmaße, Geschosshöhen, Traufhöhe, Firsthöhe usw. penibel vorgeben, sodass ein vernünftiges Reihenhaus entsteht.
Yosan 04.12.2018 09:52
Um welches der Grundstücke geht es?
Climbee 04.12.2018 10:04
Hab jetzt den Bebauungsplan nicht durchgelesen (wenn du hier eine rege Diskussion haben willst, würde ich die Eckpunkte nennen und nicht jeden zwingen, den gesamten Bebauungsplan durch zu lesen. Dafür hab ich und sicher viele andere einfach keine Zeit), aber könnt ihr euch explizit für ein REH bewerben?
Ich kenne das so, daß man Wünsche äußern kann, aber dann bei Vergabe ggf. auch mit einem Reihenmittelhaus zufrieden sein muß. Erster Punkt. Wäre das für euch auch ok?
Ansonsten kenne ich das zumindest bei Doppelhaushälfte, daß eine Hälfte deutlich vor der anderen gebaut werden kann, wie das bei Reihenhäusern ist, weiß ich nicht, denn ggf. kann es ja sein, daß die beiden REH schon gebaut sind und sich das Mittelhaus dazwischenquetschen müßte. Keine Ahnung, ob das baulich eine Challenge ist.
Ich kenne das so, daß man Wünsche äußern kann, aber dann bei Vergabe ggf. auch mit einem Reihenmittelhaus zufrieden sein muß. Erster Punkt. Wäre das für euch auch ok?
Ansonsten kenne ich das zumindest bei Doppelhaushälfte, daß eine Hälfte deutlich vor der anderen gebaut werden kann, wie das bei Reihenhäusern ist, weiß ich nicht, denn ggf. kann es ja sein, daß die beiden REH schon gebaut sind und sich das Mittelhaus dazwischenquetschen müßte. Keine Ahnung, ob das baulich eine Challenge ist.
Yosan 04.12.2018 10:18
Bin verwirrt...hab den Bebauungsplan grad nur überflogen aber da stand doch was von offener Bauweise...von Reihenhäusern hab ich da spontan nichts gefunden
goalkeeper 04.12.2018 10:19
Genau. Bauweise ist offen.
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