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ᐅ Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?


Erstellt am: 04.06.20 10:23

guckuck205.06.20 07:10
kati1337 schrieb:

wenn ich also im mai ne Küche bestellt und anbezahlt habe (mit 19% aufm Angebot, die aber im Oktober geliefert wird, kann's dann sein, dass wir am ende nur 16% MwSt zahlen brauchen?
jup
HilfeHilfe05.06.20 12:10
annab377 schrieb:

das wird so sein. ich allerdings, der die Küche zwischen Juli und dez 2020 bestellen und die erst 2021 aufgestellt wird, werden die 19% zahlen müssen.

laut dem stand hier im Forum. so war es bei der letzten ähnlichen steuersenkung anscheinend auch so.
Und wenn vorabrechnung fordert ??
yellow_ms05.06.20 12:46
Vorabrechnung wäre maximal eine Anzahlung und das löst das Problem nicht. Ohne Leistungserbringung keine Rechnung.
saralina8705.06.20 12:52
yellow_ms schrieb:

Vorabrechnung wäre maximal eine Anzahlung und das löst das Problem nicht. Ohne Leistungserbringung keine Rechnung.
Stimmt so nicht.
Bei einer Anzahlung entsteht die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung, es besteht nur keine Pflicht eine Rechnung zu erstellen.
yellow_ms05.06.20 13:15
na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist
saralina8705.06.20 13:26
yellow_ms schrieb:

na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist
Ja, das wiederum stimmt.
Die Krux wird werden Teilleistungen gegen Anzahlungen abzugrenzen, bei Teilleistungen würde die USt nicht nachgefordert werden.
Außer das BMF hat ein Einsehen und es gibt eine komplette Vereinfachungs- und Übergangsregelung.
anzahlungleistungserbringungrechnungteilleistungen