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ᐅ Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?


Erstellt am: 04.06.20 10:23

hampshire07.06.20 13:02
Es ist sehr einfach.
Die gültige MwSt. Richtet sich nach dem Rechnungsdatum Und ist von der Bezahlung unabhängig.
Die Eingangsidee funktioniert dennoch aus (mindestens) 2 Gründen nicht:

1. Das rechnungsstellende Unternehmen muss die berechnete MwSt. Sofort abführen. Bedeutet, dass bei einem sehr langen Zahlungsziel der MwSt. Betrag vorfinanziert wird. Zins und Liquiditätsbelastung sind so hoch, dass sich Unternehmen darauf nur schwerlich auf breiter Linie einlassen werden.
2. Als Bauherr eine Rechnung widerspruchsfrei zu akzeptieren bevor die Leistung erbracht ist birgt ein Risiko. Dieses für ein paar Prozent einzugehen ist wenig empfehlenswert. Nicht nur weil der Vertragspartner einen hinhalten kann, sondern auch weil das Geld eingefordert werden kann wenn der Vertragspartner insolvent geht.

Das Küchenbeispiel Bestellung im 2. Halbjahr und Lieferung später ist ebenfalls einfach: Die sofortige Anzahlung unterliegt der temporär ermäßigten Steuer, die Schlussrechnung in einem oder zwei Jahren der dann gültigen MwSt. Auch hier: Küche komplett bezahlen ohne sie zu haben ist Dummsparen.
saralina8707.06.20 13:32
hampshire schrieb:

Das Küchenbeispiel Bestellung im 2. Halbjahr und Lieferung später ist ebenfalls einfach: Die sofortige Anzahlung unterliegt der temporär ermäßigten Steuer, die Schlussrechnung in einem oder zwei Jahren der dann gültigen MwSt. Auch hier: Küche komplett bezahlen ohne sie zu haben ist Dummsparen.
Man spart dadurch nichts.
Bei der Schlussrechnung werden die bisher geleisteten Anzahlungen inkl. USt abgezogen, was dazu führt dass man im Endeffekt bei der Schlusszahlung wieder die Differenz und somit insgesamt 19% bezahlt. Das ist eben genau die Besonderheit bei Teilzahlungen oder Anzahlungen.
hampshire07.06.20 13:46
Das stimmt für den Fall, dass man Bruttopreise verhandelt hat. Also Nettopreise vereinbaren.
saralina8707.06.20 13:50
hampshire schrieb:

Das stimmt für den Fall, dass man Bruttopreise verhandelt hat. Also Nettopreise vereinbaren.
Nein, das stimmt vollkommen unabhängig davon.
SimBaPa07.06.20 13:59
saralina87 hat vollkommen Recht. Da könnt ihr argumentieren wie ihr wollt. Das ist nun mal die aktuelle Gesetzeslage.
kbt0907.06.20 15:29
Und wer ein bisschen wühlt, findet im Internet genau dazu viele Diskussionen, die zum Zeitpunkg der MwSt-Erhöhung 01.01.2007 geführt wurden.
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