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ᐅ Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?


Erstellt am: 04.06.20 10:23

Fuchur07.06.20 10:05
saralina87 schrieb:

Bei einer Anzahlung entsteht die Umsatzsteuer bei Vereinnahmung, es besteht nur keine Pflicht eine Rechnung zu erstellen.
Das betrifft aber nur die Pflicht des Unternehmers, die Steuer an das FA abzuführen. Mit dem Kunden hat das nichts zu tun. Gleiches gilt für "falsche" Rechnungen, z.B. unrichtig angegebene 19% statt vermindertem Satz (oder eben im Juli 19% statt 16%), auch dort entsteht für den Unternehmer eine Abführpflicht der vereinnahmten (zu hohen) Steuer.
Tassimat07.06.20 10:13
Moment, der Unternehmer ist doch nur verpflichtet, auf Vorauszahlungen selbst eine entsprechende Vorauszahlung der ganzen Steuern zu leisten, die dann am Ende des Projekts mit der tatsächlichen Höhe der verrechnet wird. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.
saralina8707.06.20 10:14
Fuchur schrieb:

Das betrifft aber nur die Pflicht des Unternehmers, die Steuer an das FA abzuführen. Mit dem Kunden hat das nichts zu tun. Gleiches gilt für "falsche" Rechnungen, z.B. unrichtig angegebene 19% statt vermindertem Satz (oder eben im Juli 19% statt 16%), auch dort entsteht für den Unternehmer eine Abführpflicht der vereinnahmten (zu hohen) Steuer.
Ja... Und was hat das mit dem von mir geschriebenen Zitat zu tun?
Der Kunde hat, außer er ist vorsteuersbzugsberechtigt doch nie was mit der Abführung der Umsatzsteuer zu tun (und selbst dann muss er ja nichts abführen).
Fuchur07.06.20 10:18
Du hast "Entstehung der Steuer" so verwendet, dass man es verstehen könnte als wäre damit Höhe der Steuer zum Zeitpunkt der Zahlung endgültig fixiert.
saralina8707.06.20 10:23
Tassimat schrieb:

Moment, der Unternehmer ist doch nur verpflichtet, auf Vorauszahlungen selbst eine entsprechende Vorauszahlung der ganzen Steuern zu leisten, die dann am Ende des Projekts mit der tatsächlichen Höhe der verrechnet wird. Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.
Der Unternehmer unterliegt ja immer einem gewissen Voranmeldungszeitraum. Grundsätzlich ist es das Vierteljahr, aber bei größeren Unternehmern eigentlich immer viel der Kalendermonat (ab Steuer 7.500 im Vorjahr).
Fuchur schrieb:

Du hast "Entstehung der Steuer" so verwendet, dass man es verstehen könnte als wäre damit Höhe der Steuer zum Zeitpunkt der Zahlung endgültig fixiert.
Entstehung der Steuer - so heißt nun mal der Paragraph - bedeutet nur zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer sie ans Finanzamt abführen (bzw. melden) muss. Und bei Anzahlungen muss er das mit Ablauf des jeweiligen Voranmeldezeitraums, in dem er die Anzahlung vereinnahmt hat.
14c und Konsorten kommen dann ja in ihrem eigenen Voranmeldezeitraum zu tragen.

Aber ich verstehe was du meinst - nein, die endgültige Steuer ist dadurch (natürlich) nicht fix, das Finanzamt wartet aber bei Anzahlungen nicht darauf, dass das Projekt abgeschlossen ist sondern holt sich vorab schon mal die Umsatzsteuer für bis dahin vereinnahmte Umsätze.
Fuchur07.06.20 10:33
Genau, deswegen hatte ich darauf hingewiesen, denn eigentlich geht es hier im Thread ja darum, was der Kunde am Ende zahlen muss
umsatzsteuerunternehmerfinanzamtanzahlungen