ᐅ Reduzierte Mehrwertsteuer bis Ende 2020. Vorgehen bei Rechnungen?
Erstellt am: 04.06.20 10:23
annab37704.06.20 10:23
Hallo zusammen,
die Groko hat ja die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % von 01.07.2020 - 31.12.2020 festgelegt. Das wäre doch auch für die Bauherren interessant.
Was mir dabei allerdings für Fragen aufkommen, wie läuft das konkret ab? D.h. es fallen nur Rechnungen drunter, die bis Ende des Jahres gestellt werden. Oder müssen die auch bis Ende des Jahres von mir gezahlt werden?
Kann man mit Handwerkern ausmachen, dass sie die Rechnung noch im Dezember 2020 stellen sollen und ich dann erst im Februar nach Abschluss der Arbeiten zahle? Zahle ich dann auch ohne die 3 % Mehrwertsteuer-Differenz? Oder ist dann sein Rechnungsbetrag um 3 % zu niedrig und ich Mus sim Februar nachzahlen?
Wie seht ihr das?
Grüße
die Groko hat ja die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % von 01.07.2020 - 31.12.2020 festgelegt. Das wäre doch auch für die Bauherren interessant.
Was mir dabei allerdings für Fragen aufkommen, wie läuft das konkret ab? D.h. es fallen nur Rechnungen drunter, die bis Ende des Jahres gestellt werden. Oder müssen die auch bis Ende des Jahres von mir gezahlt werden?
Kann man mit Handwerkern ausmachen, dass sie die Rechnung noch im Dezember 2020 stellen sollen und ich dann erst im Februar nach Abschluss der Arbeiten zahle? Zahle ich dann auch ohne die 3 % Mehrwertsteuer-Differenz? Oder ist dann sein Rechnungsbetrag um 3 % zu niedrig und ich Mus sim Februar nachzahlen?
Wie seht ihr das?
Grüße
Nummer1204.06.20 11:20
Darf ja nichts verlinken... aber ein Steuerberater hat geschrieben, das eine klar abgrenzbare Leistung bis zum Ende des "interessanten" Zeitraumes erbracht und abgenommen sein muss - inkl. Beginn der Garantiefrist. So wie von Dir angedacht wird es also nicht funktionieren.
annab37704.06.20 11:48
Also fallen eben nur Gewerke drunter, die bis 31.12.2020 abgeschlossen und auch bezahlt sind?
Nummer1204.06.20 11:57
Ich bin kein Steuerberater, ich gebe nur wieder, was ich aus den Steuertipps zur letzten Steuererhöhung gelesen habe. Wann Du bezahlst ist egal, aber die klar abgrenzbare Leistung muss abgeschlossen und abgenommen sein. Manche Dinge lassen sich gut aufteilen (z.B. Zaunbau und Pflanzen setzen), manche gar nicht. Ich würde mich da professionell beraten lassen. Sicher gibt es in den nächsten Tagen auch Steuerberater/Finanztip-Seiten, die hilfreich sein werden.
OWLer04.06.20 12:22
Ich soll 12% Fertigstellung Kellersohle, 12, Fertigestellung Kellergeschoss und 22% Fertigstellung Rohbau zahlen.
Das sollte alles im fraglichem Zeitpunkt stattfinden. Ist doch alles klar abgeschlossen und abgrenzbar. Laienmeinung von mir....?
Das sollte alles im fraglichem Zeitpunkt stattfinden. Ist doch alles klar abgeschlossen und abgrenzbar. Laienmeinung von mir....?
Lumpi_LE04.06.20 12:34
Die Branche der Steuer- Berater und Anwälte ist auf jeden Fall gerettet.
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