Rechnung von Statiker

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D

del-x

Guten Tag zusammen,

wir haben von einem Architekten unser Haus Planen lassen.
Preis war inkl. Statik, ist auf der Kostenaufstellung auch so aufgelistet.

Leider war die Zusammenarbeit mit unserem Architekten ein totales Desaster (möchte nicht näher darauf eingehen)
Weshalb wir die letzte Rate bisher noch nicht beglichen haben.

Zudem kam jetzt eine Rechnung des Statikers bei uns an.
Wir hatten bisher keinen Kontakt mit dieser Person, wussten nicht einmal wer die Statik macht.

Nun meine Frage:
Ist es normal, das die Rechnung von Statiker zu uns kommt?
Wir haben mit dieser Person zuvor noch nie gesprochen, geschweige denn einen Auftrag erteilt.

Meinem Verständnis nach, muss der Statiker das Geld vom Architekten einfordern oder liege ich da falsch?

Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
 
H

HilfeHilfe

wenn es auf der auftsellung = vertrag (?) so vereinbart hat muss der Architekt den Statiker bezahlen !

Wurden den igendwelche vollmachten an den Architekt gegeben das er in eurem Namen Aufträge vergeben kann ??
 
Z

Zaba12

Hast mit dem Statiker telefoniert und gefragt was der Architekt mit ihm vereinbart hat? Ich meine wenn Du Zahlungen nicht begleichst dann kann er ihn auch nicht bezahlen, warum soll der Architekt sich an eure Abmachung halten, wenn Du es selbst nicht tust?! Das Du nicht zufrieden bist mag sein, aber wenn er alles geleistet hat was er Dir schuldet, dann ist es auch sein Mittel Dich unter Druck zu setzten. Gleiches Recht für beide Parteien.
 
H

hampshire

Schau Dir mal die Kostenaufstellung an. Sind da auch andere honorarfremde Kosten drin (Bodengutachten, Vermessung, Gebühren...)?
Mit der Vergabe des Auftrages in Form von Planungsphasen an den Architekten ist klar, dass die dazugehörigen Kosten entstehen werden und der Architekt das koordiniert und federführend beauftragt. Dazu gehört natürlich auch der Statiker. Und die Rechnung geht an Dich, da sie nicht Teil des Architektenhonorars ist - es sei denn, dass das explizit anders geregelt wäre (unüblich). Du würdest ja auch keine Genehmigungsgebühren des Bauamtes zurückhalten und den Architekten dafür haftbar machen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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