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ᐅ Realteilung von bestehendem Doppelhaushälfte-Grundstück


Erstellt am: 20.04.21 10:47

nordanney20.04.21 11:53
Strahleman schrieb:

Bei einer realen Teilung habt ihr halt den Vorteil, dass ihr selbst nur für euer Grundstück verantwortlich seid und darauf auch machen könnt, was ihr wollt.
Kein Unterschied zur bestehenden Variante.
Strahleman schrieb:

Auch die Finanzierung ist einfacher, da jeder für sich eine eigene Flurnummer bzw. Grundbucheintrag hat.
Jede Doppelhaushälfte bei der Variante des TE hat auch ein eigenes Grundbuchblatt - ist wie eine Eigentumswohnung. Finanzierungstechnisch total egal.
Strahleman schrieb:

Bei einer ideellen Teilung muss recht komplex geregelt werden, wie mit den Grundstücksteilen umzugehen ist.
Stimme Dir zu, wenn Du das "komplex" streichst. Geregelt wird nur, wer welches Recht an welchem Grundstücksteil hat und dass jeder für seine Hälfte eigenverantwortlich ist. Es gibt ja, abweichend zum Mehrfamilienhaus mit Treppenhaus, Gemeinschaftsgarten, großem Keller usw., kein Gemeinschaftseigentum.
Strahleman20.04.21 12:01
nordanney schrieb:

Kein Unterschied zur bestehenden Variante.
Ach, das wusste ich nicht. Wir hatten auch einmal ein Grundstück, das nur ideell geteilt werden konnte im Blick. Uns sagte man in Gesprächen über die Teilung, dass man über Änderungen (z.B. Terrassenüberdachung) mit den Nachbarn reden müsse, da es im Endeffekt eine Eigentümergemeinschaft gibt. Da wir das Grundstück sowieso nicht gekauft haben, habe ich hier auch nicht weiter recherchiert.
nordanney schrieb:

Stimme Dir zu, wenn Du das "komplex" streichst. Geregelt wird nur, wer welches Recht an welchem Grundstücksteil hat und dass jeder für seine Hälfte eigenverantwortlich ist. Es gibt ja, abweichend zum Mehrfamilienhaus mit Treppenhaus, Gemeinschaftsgarten, großem Keller usw., kein Gemeinschaftseigentum.
Gerade wegen o.g. Aussagen dachte ich, dass so etwas durchaus komplex werden kann 😀 Ich würde nicht wegen jeder Blume, die ich pflanzen will, den Nachbarn um Erlaubnis fragen. Umso besser, wenn es nicht so ist.
ypg20.04.21 13:21
In diesem Fall, eigene Auffahrten, Trennung einmal quer durch, mutmaßlich jeder seine eigenen Versorgerleitungen, gibt es noch nicht einmal Gemeinschaftseigentum, worum man sich „streiten“ oder besser gesagt einigen müsste.
Alles ist klar geregelt und strikt in Sondereigentum und Nutzungsrecht eingeteilt.
Hausbaer21.04.21 06:48
nordanney schrieb:

Kein Unterschied zur bestehenden Variante.

Jede Doppelhaushälfte bei der Variante des TE hat auch ein eigenes Grundbuchblatt - ist wie eine Eigentumswohnung. Finanzierungstechnisch total egal.

Stimme Dir zu, wenn Du das "komplex" streichst. Geregelt wird nur, wer welches Recht an welchem Grundstücksteil hat und dass jeder für seine Hälfte eigenverantwortlich ist. Es gibt ja, abweichend zum Mehrfamilienhaus mit Treppenhaus, Gemeinschaftsgarten, großem Keller usw., kein Gemeinschaftseigentum.
Das stimmt nicht ganz. Klar kann man in einer Teilungserklärung(TE) es so formulieren, als wäre jeder Alleineigentümer. Es gilt aber weiterhin das WEG Gesetz. Dinge die unzertrennbar für das gemeinsame Haus sind (wie das Dach), sind weiterhin Gemeinschaftseigentum und da gilt im Zweifel (zB bei Ungültigkeit der TE) das WEG Gesetz (ohne idelle Teilung vermutlich Baugesetzbuch?). Da kann es schon Unterschiede geben. Die Gärten sind auch Gemeinschaftseigentum (da nicht abschließbar kann hier kein Sondereigentum definiert werden), für die man Sondernutzungsrechte definiert. Aber wie auch hier - im Zweifel gilt das WEG Gesetz. Es kann also durchaus Unterschiede geben. Wie gravierend sie dann real sind, ist eine andere Sache. Wichtig ist auf jeden Fall, dass man die Teilungserklärung gut aufsetzt bzw. prüfen lässt.
gemeinschaftseigentumteilungserklärunggesetzgrundstücksondereigentum