ᐅ Prüfung der Entwurf Werkpläne - Einfamilienhaus
Erstellt am: 18.07.24 23:03
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nordanney24.07.24 13:08BauherrMunchen schrieb:
Soweit ich weiss wir haben keinen Bebauungsplan oder 34er.Nur mal so off topic. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt und Ihr nicht nach §34 bauen dürft, befindet Ihr Euch im Außenbereich, in dem per se eine Wohnbebauung unzulässig ist. §34 bedeutet: Innenbereich, wo es keinen Bebauungsplan gibt und man sich an der Nachbarbebauung orientiert.Ähnliche Themen