ᐅ Probleme mit Rechnung von Subunternehmer
Erstellt am: 07.01.2025 12:36
nordanney 07.01.2025 14:18
MR___MR schrieb:
Der SU sagt das war nicht teil seines Vertrages mit dem GUUnd Du sagst zurecht, dass Du keinen Vertrag mit dem Sub hast. hanghaus2023 07.01.2025 14:31
nordanney schrieb:
==> Problem des Sub, sich seine Entlohnung vom insolventen GU bzw. dem Insolvenzverwalter zu holen
Wenn der GU dafuer vor der Ausfuehrung einen Nachtrag gestellt hat dann mus der TE den dem GU auch bezahlen, aber nicht an den Sub.
mayglow 07.01.2025 15:29
Rechtlich relevant ist alles gesagt, aber ich wollte noch kurz eine andere Perspektive mit reinbringen:
Ist der Sub für die Elektroarbeiten oder anderes? Sind alle Arbeiten abgeschlossen, die in den Bereich fallen oder gibt es noch weitere Arbeiten, die ihr selbst dann beauftragen müsst? Ich frage deshalb, weil bei uns bspw die Rohbauinstallation Elektro vor der Insolvenz unseres Bauträgers abgeschlossen war, aber die Kellerinstallation und Feininstallation fehlte. Wir hätten bevorzugt mit dem alten Elektriker weitergearbeitet, aber der wollte nicht, aber der neue hat zum Teil sehr geflucht (zT alles nicht so toll beschriftet, weswegen eben alles durchgeklingelt werden musste; zT auch Sonderlocken, die der vorige Elektriker sich ausgedacht hatte, wo natürlich null Dokumentation bestand; usw usf). Ich weiß nicht, ob unser Elektriker sich nicht manchmal auch ein bisschen schwierig angestellt hatte, aber es wurde uns auch vorher von allen Seiten geraten: Wenn irgendwie möglich, macht mit dem alten weiter. (Der wollte nur eben nicht...)
Ansonsten: Beim Elektriker war das nicht der Fall, aber andere Subs wollten auch erst gerne von uns Rechnungen bezahlt haben. Das mussten wir auch abschmettern, haben aber auch zT Kompromissbereitschaft kommuniziert ("wir finden ne Lösung") gerade bei Gewerken, die ggf nur halb abgeschlossen waren. Ich weiß nicht, wie fertig bei euch alles geworden ist, aber das wollte ich zumindest mal in den Raum stellen.
Ist der Sub für die Elektroarbeiten oder anderes? Sind alle Arbeiten abgeschlossen, die in den Bereich fallen oder gibt es noch weitere Arbeiten, die ihr selbst dann beauftragen müsst? Ich frage deshalb, weil bei uns bspw die Rohbauinstallation Elektro vor der Insolvenz unseres Bauträgers abgeschlossen war, aber die Kellerinstallation und Feininstallation fehlte. Wir hätten bevorzugt mit dem alten Elektriker weitergearbeitet, aber der wollte nicht, aber der neue hat zum Teil sehr geflucht (zT alles nicht so toll beschriftet, weswegen eben alles durchgeklingelt werden musste; zT auch Sonderlocken, die der vorige Elektriker sich ausgedacht hatte, wo natürlich null Dokumentation bestand; usw usf). Ich weiß nicht, ob unser Elektriker sich nicht manchmal auch ein bisschen schwierig angestellt hatte, aber es wurde uns auch vorher von allen Seiten geraten: Wenn irgendwie möglich, macht mit dem alten weiter. (Der wollte nur eben nicht...)
Ansonsten: Beim Elektriker war das nicht der Fall, aber andere Subs wollten auch erst gerne von uns Rechnungen bezahlt haben. Das mussten wir auch abschmettern, haben aber auch zT Kompromissbereitschaft kommuniziert ("wir finden ne Lösung") gerade bei Gewerken, die ggf nur halb abgeschlossen waren. Ich weiß nicht, wie fertig bei euch alles geworden ist, aber das wollte ich zumindest mal in den Raum stellen.
mayglow 07.01.2025 15:33
Hab gerade nochmal nachgelesen den Eingangspost. Der Elektriker hat also nach der Insolvenz des GÜ noch weitergearbeitet? Und da war er nicht von euch für beauftragt für, sondern das hat er einfach so gemacht? Wie kam das denn zu stande?
ypg 07.01.2025 17:53
MR___MR schrieb:
hat jetzt aber eine Rechnung geschickt für Arbeiten die angeblich nicht bei ihm beauftragt waren.MR___MR schrieb:
Der GU hat ihn voll bezahlt:
Der SU sagt das war nicht teil seines Vertrages mit dem GUAh, jetzt verstehe ich. Der Elektriker hat laut GU angeblich zusätzliche Arbeiten ausgeführt, die nicht in der Bauleistungsbeschreibung stehen noch im Werkvertrag festgehalten wurden.Das würde ich an Deiner Stelle überprüfen: nicht selten geht der Bauherr auf der Baustelle einen mündlichen Vertrag mit den Subis ein, wenn man mit denen Details und Umsetzung bespricht. Wenn man vor Ort einen leuchtenden Lichtschalter, doch noch eine Wechselschaltung, eine zusätzliche Sicherung, ein Außenkabel oder eine Steckdose mehr beauftragt, dann ist das auch zu bezahlen. Ich kenne keinen, der keinen zusätzlichen Auftrag, gerade bei der Elektrik, mit seinem Sub gemacht hat. Denn gerade in der Elektrik wird vom Bauherren viel vorausgesetzt, was dann gar nicht im schlüsselfertigen Angebot drin ist.
Um was geht es denn?
wiltshire 07.01.2025 21:59
ypg schrieb:
Das würde ich an Deiner Stelle überprüfen: nicht selten geht der Bauherr auf der Baustelle einen mündlichen Vertrag mit den Subis ein, wenn man mit denen Details und Umsetzung besprichtDas war auch mein Gedanke. Solltest Du mündliche Regieaufträge gegeben hast, ist es nur fair, diese auch zu bezahlen. Was mich wundert: Wie kommt es, dass Du Kenntnis darüber hast, dass der Sub voll vom GU bezahlt wurde? Mit diesem Vertragsverhältnis hast Du ja nichts zu tun.
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