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ᐅ Probleme mit Rechnung von Subunternehmer


Erstellt am: 07.01.2025 12:36

nordanney 08.01.2025 13:00
MR___MR schrieb:

Mit dem GU hab ich Vertraglich festgehalten das die Wärmepumpe kühlen können muss
MR___MR schrieb:

Dies war bei der Lieferung der Wärmepumpe auch dabei aber vom Elektriker nicht beachtet.
Also Problem des Elektriker. Richtiger Weg: Elektriker —> GU

mayglow 08.01.2025 16:56
Wurden denn Gewährleistungsansprüche überhaupt an euch übertragen? Wenn nein, wäre eure Forderung zur Mängelbeseitigung ja eigentlich gegen den GÜ gewesen (bzw dann die Insolvenzmasse) und dass die sich in der Insolvenz darum scheren, ist unwahrscheinlich.

Wenn das hier um Dinge geht, die nach der Insolvenz passiert sind, euch keine Gewährleistungsansprüche gegen die Subs übertragen wurden und ihr mit dem jetzt durch euch beauftragten Unternehmen, die Mängelbeseitigung abgemacht habt, dann kann er euch das in Rechnung stellen, ja. (So zumindest meine Einschätzung).

Seh es so, es hätte auch passieren können, dass der gar nicht mit euch weiterarbeiten will. Dann hättest du auch ein neues Unternehmen damit beauftragen müssen und könntest vermutlich nur die entstandenen Kosten als Insolvenzforderung anmelden (wo du dann vielleicht in ein paar Jahren mal 2-3% von wiedersiehst)
elektrikergewährleistungsansprüchemängelbeseitigunginsolvenz