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ᐅ Probleme mit Rechnung von Subunternehmer


Erstellt am: 07.01.2025 12:36

hanghaus2023 08.01.2025 11:40
wiltshire schrieb:

Das war auch mein Gedanke. Solltest Du mündliche Regieaufträge gegeben hast, ist es nur fair, diese auch zu bezahlen.

Ich kann mir das nicht vorstellen, Der GU will doch normalerweise mit kassieren. Da läuft doch nix direkt mit dem Elektriker.

Durch die Insolvenz kann das natürlich ganz Anders sein. Der TE mag uns ja nicht verraten was genau der Elektriker zusätzlich vergütet haben will.

wiltshire 08.01.2025 11:53
hanghaus2023 schrieb:

Ich kann mir das nicht vorstellen, Der GU will doch normalerweise mit kassieren. Da läuft doch nix direkt mit dem Elektriker.
Das läuft nicht immer gleich bei mündlichen Absprachen auf der Baustelle ist der GU ja nicht der Auftraggeber. Der TE wird das schon ausklamüsern. Jedenfalls musst er nichts bezahlen, was im Rahmen der Baubeschreibung oder durch den GU Dir gegenüber festgehalten wurde - wie ja schon festgestellt. Was darüber hinaus geht - da kommt es auf den Kommunikationsweg im Einzelnen an.

MR___MR 08.01.2025 11:54
Der Elektriker hat auch noch zusätzliche arbeiten ausgeführt z.b Netzwerkschrank zusätzliche Steckdosen und Brennstellen.
Mit dem GU hab ich Vertraglich festgehalten das die Wärmepumpe kühlen können muss.
Hierzu wird ein Taupunktwächter in so einer Art Fernbedienung an der Wand nötig.
Dies war bei der Lieferung der Wärmepumpe auch dabei aber vom Elektriker nicht beachtet.
Erst nach der Insolvenz vom GU ist mir das aufgefallen und hab dem Elektriker dieses als Restarbeit noch auf die Mängelliste gestellt.
Er sagt jetzt das war Vertraglich nicht mit inbegriffen und er hätte gern für ein Loch Bohren Kabelkanal von 1 Meter und Anschluss der Fernbedienung fast 1000 Euro.

Allthewayup 08.01.2025 12:02
Ok, jetzt stellt sich das schon etwas anders dar. Du hast einen Vertrag mit einem GU über Elektrik (z.B. 30k) und hast aber während dem Bau dem Elektriker zugerufen: „dies, das, dort“.
Der Elektriker hat vom GU den mit dir vereinbarten Standard (hoffentlich) noch bezahlt bekommen und klopft jetzt berechtigterweise an deine Türe um die ?5k? für deine „On-Top-Wünsche“ einzusammeln.
Wenn die Arbeiten ausgeführt wurden und du sie abgenommen hast dann würde ich das natürlich auch bezahlen.
Wenn noch Punkte offen sind muss er sie halt erst erledigen. Wenn du nicht sicher bist was der GU schon eingepreist hatte, hast du in der Angebotsphase schon geschlafen und für‘s aufwachen ist es jetzt etwas spät mein Lieber.

MR___MR 08.01.2025 12:12
Ne die Ontop Wünsche hab ich alle dem Elektriker bezahlt.
Es geht hier nur um den oben beschrieben Umfang.

hanghaus2023 08.01.2025 12:17
MR___MR schrieb:

Der Elektriker hat auch noch zusätzliche arbeiten ausgeführt z.b Netzwerkschrank zusätzliche Steckdosen und Brennstellen.
Mit dem GU hab ich Vertraglich festgehalten das die Wärmepumpe kühlen können muss.
Hierzu wird ein Taupunktwächter in so einer Art Fernbedienung an der Wand nötig.
Dies war bei der Lieferung der Wärmepumpe auch dabei aber vom Elektriker nicht beachtet.
Erst nach der Insolvenz vom GU ist mir das aufgefallen und hab dem Elektriker dieses als Restarbeit noch auf die Mängelliste gestellt.
Er sagt jetzt das war Vertraglich nicht mit inbegriffen und er hätte gern für ein Loch Bohren Kabelkanal von 1 Meter und Anschluss der Fernbedienung fast 1000 Euro.
Mondpreise würde ich auch nicht bezahlen.

Da verlangst die Kalkulation mit Nachweis der kalkulierten Kosten.

Falls Du gar kein Vertrag mit dem Elektriker hast, verweise auf den GU. Der Elektriker soll die nicht oder falsch ausgefuerten Leistungen prüfen und dann an Dich weiter reichen.

Wenn der GU Fehler macht, ist das nicht Dein Problem.
elektrikerinsolvenzwärmepumpefernbedienungvertrag