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ᐅ Abschlagszahlung Elektriker so rechtens?


Erstellt am: 05.05.17 12:08

saar2and 06.05.17 06:07
Arbeitsstunden müssen unbedingt gesondert aufgeführt werden.
( Dazu hier ein Gerichtsurteil
Amtsgericht Mülheim vom 30.7.2015, 12 C 1124/14).

Auch kannst du verlangen das er die erbrachten Leistungen einzeln auf der Abschlagsrechnung aufschlüsselt.
Woher sollst du wissen wofür die 1500 Euro verwendet worden sind.
Es ist gar nicht nachvollziehbar welche Leistung schon erbracht wurde, was hier bezahlt wird und wie Mann auf so einen runden Brutto Betrag kommt. Der lässt einen ja schon zweifeln.

Caspar2020 06.05.17 06:32
saar2and schrieb:
Arbeitsstunden müssen unbedingt gesondert aufgeführt werden.

Es ist eine abschlagsrechnung. Nicht die endgültige Rechnung.

saar2and 06.05.17 06:54
Es ist eine Pflichtangabe egal welche Art der Handwerksrechnung vorliegt.

Siehe dazu § 14 Abs. 4 UStG.


Off-Toppic:
Diese werden bei Handwerksrechnungen im Falle einer Sanierung auch zur Steuerminderung in der Steuererklärung gebraucht. Dort werden die Stunden aller Teilrechnungen eingetragen.
Sollten diese auf einer Abschlagsrechnung fehlen könnte man diese nicht geltend machen.

karni186 06.05.17 07:14
Bei uns wurden in den Abschlagsrechnungen vom Elektriker auch keine genauen Auflistungen gemacht, sondern nur die Oberpunkte kurz aufgelistet. Da die Arbeiten zu den Zeitpunkten aber immer ordentlich ausgeführt wurden, haben wir immer prompt am gleichen Tag bezahlt.

Off-Toppic: Wenn ich jedem der mir unsympathisch und arrogant rüber kommt sein verdientes Geld nicht geben würde, könnte ich nen Haufen Geld im Monat sparen

Baustelle2016 06.05.17 08:22
Kommt mir irgendwie bekannt vor... Wenn ihr Abschlagszahlungen vereinbart habt, dann ist das ok. Wenn nicht (wie bei uns seinerzeit), finde ich das genauso unangebracht wie der TE. Ich habe mich damals geweigert, eine fast identisch formulierte Abschlagsrechnung zu bezahlen. Wofür denn bitte? Die "bisher erbrachten Leistungen" können doch bitteschön aufgeschlüsselt werden! Da habe ich mich stur gestellt und habe das mit dem GÜ abgestimmt. Der Elektriker kam meiner Bitte, die Posten der Rechnung aufzuschlüsseln, damals nicht nach und hat somit erst mit der Schlussrechnung sein Geld erhalten.
Aus meiner Sicht wäre es ihm damals ein Leichtes gewesen, die bereits geleisteten Arbeiten aus seinem Angebot für unsere gewünschten Mehrarbeiten aufzuführen. weil aber die Abschlagsrechnung weit über dem lag, was für mich an Posten als fertiggestellt feststellbar wahr, habe ich den Streit riskiert. Die Arbeiten hat er dann aber dennoch sorgfältig und auftragsgemäß
fertiggestellt. Allerdings wurden teilweise aberwitzige Kabellängen für Leitungen nach draußen (TV, Klingel, Strom) eingebracht und berechnet. Das war vielleicht seine kleine Rache....Da hatte ich dann keine Lust mehr mich herumzustreiten und habs bezahlt.

Baustelle2016 06.05.17 08:26
also stelle ich mir rückblickend die Frage, ob mein Handeln damals nicht mehr Ärger als nötig gebracht hat. Damals war ich aber echt sackig wegen der Abschlagsrechnung, deren Höhe für mich nicht nachvollziehbar war. Ein Zahlungsziel von 2 Wochen ist sus meiner Sicht in Ordnung.
abschlagsrechnungelektriker