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ᐅ Problem mit NRW.Bank-Kredit und Grundschuld


Erstellt am: 14.12.19 23:31

Domski15.12.19 12:39
Da hat auch die Bank ein wenig geschlafen bzw nicht gut beraten. Die Grundschuld hätte auch entsprechend der späteren Teilung eingetragen werden können (280.000 und 120.000), beide für deine finanzierende Bank.

Damit könntest du wie gedacht Zug um Zug den entsprechenden Teil der Grundschuld auf die NRW.Bank übertragen. Damit hat deine Bank jetzt darauf Zugriff, du sparst die spätere Teilung. Damit die NRW.Bank aber bereits jetzt die Sicherheit hat, bei Auszahlung dann im richtigen Rang im Grundbuch zu stehen, würde sich eventuell eine notarielle Abtretung der Grundschuld anbieten. Dazu musst so aber mit beiden Banken reden und die Karten offen auf dem Tisch legen.

Ich hab sowas ähnliches im Grundbuch, nur das die Abwicklung komplett über meine Bank laufen würde. (Münchener Hypothekenbank). Hab die Karte allerdings noch nicht gezogen, die Variozinsdarlehen sind so billig, das ich das erst mal darüber finanziere.
HilfeHilfe15.12.19 14:05
Ich glaube der Zug ist abgefahren . Der Vermittler war einfach schlecht und nicht mit den förderkrediten vertraut
DerErbauer15.12.19 14:15
Ich fürchte es auch, war dann eine teure Unterschrift, aber naja man lernt eben nie aus ...

Meinst Du mit „Vermittler“ den Interhyp-Berater oder den der Geschäftsbank?
Was mir gerade noch einfällt, dass der Interhyp Berater noch sagte dass er früher selbst die Förderkredite vergeben hat und er deswegen weiß das sie fast immer zugesagt werden, wenn die Behörde den Antrag zulässt und dass er sich deswegen bei der ZiFi keine Sorgen macht ^^
Naja, dann wird die wohl ne längerfristige Sache :/

Danke!
Dr Hix15.12.19 16:02
Im Grunde gehts doch gerade erst mal bloß drum, der NRW.Bank ihre Grundschuld einzutragen. Die steht m.W. ohnehin im 2. Rang. Parallel kann man ihr ja auch erklären, dass die 400k im 1. Rang nur temporär vonnöten sind und bei Auszahlung des Förderkredits entsprechend reduziert werden.

Und mal ganz grundsätzlich: Sollte es nicht eigentlich fast egal sein, wie hoch die Grundschuld ausfällt, interessant ist doch bloß die Höhe des dahinterstehenden Kredits, oder @Bänker? Ggf. müsste man bei einer drohenden Zwangsversteigerung die Grundschulden anpassen, um potenzielle Bieter nicht zu verschrecken, aber darüber hinaus kann ich mir gerade kein problematisches Szenario ausmalen...

Ich verstehe hier allerdings die Geschäftsbank auch nicht. Der bewilligte Förderkredit sollte denen doch als Sicherheit ausreichen, wozu noch die Grundschuld?!
apokolok16.12.19 14:10
Seit wann werden Bauträger nach Baufortschritt gezahlt?
nordanney16.12.19 14:36
Dr Hix schrieb:

Sollte es nicht eigentlich fast egal sein, wie hoch die Grundschuld ausfällt, interessant ist doch bloß die Höhe des dahinterstehenden Kredits, oder @Bänker?
Nö, Darlehen ohne Grundschuld = Blankodarlehen = richtig teuer
Dr Hix schrieb:

Der bewilligte Förderkredit sollte denen doch als Sicherheit ausreichen, wozu noch die Grundschuld?!
Der Förderkredit ist keine Sicherheit!
apokolok schrieb:

Seit wann werden Bauträger nach Baufortschritt gezahlt?
Schon immer nach Makler- und BAUTRÄGERverordnung
DerErbauer schrieb:

Allerdings steht dort, dass vorrangig vor dem NRW.Bank-Kredit nur die 280.000€ Grundschuld für die Geschäftsbank stehen dürfen.
Äh, wo ist das Problem? Die T€ 280 werden bei der NRW.Bank doch als maximale Vorlast als Auszahlungsvoraussetzung stehen. Vorher ist es m.W. egal, was im Grundbuch passiert. Ihr kommt erst dann an die Kohle der NRW.Bank, wenn diese ihre eigene Grundschuld hat und maximal T€ 280 Vorlast im Grundbuch stehen. Das habt Ihr noch immer in der Hand mit Eurer aktuell finanzierenden Bank.
nrw.bankinterhypgrundschuldgrundbuchteilungvermittlergeschäftsbankförderkreditvorlast