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ᐅ Preiserhöhungen im Bauvertrag mit Corona-Bezug


Erstellt am: 04.04.21 21:16

haydee10.04.21 10:22
ein paar Wenige
ypg10.04.21 10:40
Irgendein Passus ist es immer. Und wenn nicht der, dann ist es spätestens der Zahlplan, der nicht stimmig ist. Wenn es nach „Kleinigkeiten“ geht, dann dürfte kein Werkvertrag unterschrieben werden.
[off topic oder auch nicht]Es würde auch keine Narkose verabreicht werden und keine OP durchgeführt werden... 🙄
Catsuma10.05.21 22:18
Nachdem ich ähnliche Beiträge über Preisgleitkauseln in aktuellen Bauverträgen gelesen haben, hier ein Update von mir:
nach einer Überarbeitung wurde die Klausel wie von empfohlen an einen Preisindex für Einfamilienhäuser ohne Keller gekoppelt: ein Anstieg bis 5 Punkte (= 5 %) übernimmt der GU, ein Anstieg darüber betrifft uns als Bauherr. Über einen Zeitraum von 12 Monaten gab es in den letzten Jahren kaum einen Anstieg über 5 Punkte - einziger großer Ausreißer der Zeitraum von Nov20 bis Feb21 mit 6 Punkten, in welchem vermutlich die Mwst. auch eine Rolle spielt.
So richtig weiß ich jetzt auch nicht, was das am Ende für den Baupreis mit Baubeginn im Sommer 2022 (letzte Anpassung mit Ende der Ausführungsplanung) bedeuten soll. Einen eindeutigen Bezug auf Materialkosten gab es nicht mehr, auch wenn die Klausel mit steigenden Rohstoffpreisen begründet wird, eher schien es sich auf das gesamte Hausangebot zu beziehen. Das klären wir natürlich beim nächsten Gespräch.

Da unsere Baunebenkosten mit schwieriger Erschließungssituation (Großbäume, überlanger Weg, Bodenverhältnisse nur über Nachbar herangezogen) und Erdarbeiten bislang nur geschätzt und sehr hoch im fast 6stelligen Bereich angesetzt wurden, haben wir Deinen Rat befolgt und für ein Bodengutachten, Kanalbauer etc. angefragt. Wir machen am Haus keine eigene Organisation, ich habe 3 Kinder um die Ohren und mein Mann arbeitet zu viel, aber bei Erschließung und Erdbau hätten wir uns das schon vorstellen können. Allein das Bodengutachten bekommen wir jedoch frühestens in 2 Monaten (Region München), was den Zeitplan verzögert. Wir haben daher mit dem GU die Erschließungskosten nochmal diskutiert und jetzt ein Planungangebot mit Bodengutachten, Ermittlung aller Erschließungskosten (mit Kanal- und Erdbauer, Baumpfleger vor Ort usw), Energieberechnung für Förderantrag ab 01.07., "Baureservierung" und die bisherige Planung mit Architektenentwurf des Einfamilienhaus eingeschlossen erhalten. Kosten 18.000€, was im Angebot mit Bauvertragabschluss vollständig abgezogen wird (wir sind noch nicht an das Grundstück gebunden, falls die Nebenkosten extrem teuer sind, wollen aber natürlich bauen). Wie schätzt ihr so ein Planungsangebot ein?
Lotti8804.06.21 17:40
Bei uns gibt es die gleiche Klausel. Zwischen Unterschrift und "Erhöhungsrelevantem" Zeitpunkt liegen bei uns aber nur zwei Monate, daher haben wir eine etwas höhere Sicherheit. Übrigens kann man mit dem Kontaktformular auf der Internetseite des destatis die aktuellen Indizes anfragen - da hatten wir vorgestern innerhalb von 2 Stunden eine gute Antwort mit den aufgeschlüsselten Werten bis inkl. April.

So könntet ihr euch dann bei Zeiten schon vorab informieren, ohne auf den neuen Quartalsbericht zu warten.
klauselbodengutachtenerschließungskosten