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ᐅ Preiserhöhungen im Bauvertrag mit Corona-Bezug


Erstellt am: 04.04.21 21:16

HilfeHilfe05.04.21 09:41
5% mehr aufnehmen
Catsuma05.04.21 10:34
Super, danke für Eure Einschätzung und die weiteren Tipps !
Die beiden Passagen hatten sich für mich erstmal nur nach Mehrkosten angehört und ich konnte es einfach nicht richtig einordnen, jetzt ist es aber um einiges klarer 🙂 Unser Puffer würde eine gewisse Preiserhöhung noch mit abdecken
Stefan001 schrieb:

Was passiert bei 6%? Zahlt ihr dann 1% und der GU 5 oder ihr dann alle 6?
Ich hatte es so verstanden, dass wir uns erst über 5% beteiligen müssen. Aber das frage ich beim nächsten Termin nach.

Von Freunden, die mit dem Unternehmen gebaut hatten und selber handwerklich zu tun haben, wurde uns empfohlen, keinen Sachverständigen zu nehmen , da alles insgesamt sehr unkompliziert und gut ablief. Da wir uns aber so gut wie nicht mit Bausachen auskennen, wäre es vermutlich schon ratsam.

Mit der Vertragsunterschrift beginnt ja dann die Eingabeplanung und Fertigstellung des Bauantrages bis zum Einrreichen. In dieser Phase wird auch ein Bodengutachten, eine genauere Einschätzung von Erschließungskosten mit einem Tiefbauer vor Ort (für die Finanzierungsplanung aktuell großzügig kalkuliert) und wegen einigen alten Bäumen auch eine Baumbesichtung durch Baumpfleger stattfinden. Sollten sich da völlig explodierende Baunebenkosten ergeben (z.B. durch unerwartete Altlasten oder schwierigem Boden, Grundwasser bis unter die Erde stehend, vom Bauamt geforderter Wurzelschutz...ich habe da so einige Horrorgeschichten gelesen), könnte da im Bauvertrag ein Rücktrittsrecht mit Zahlung bisheriger Leistungen vereinbart werden? Bis jetzt bezieht sich so ein Rücktrittsrecht neben dem üblichen Kündigungsrecht auf den Fall einer nicht erteilten Baugenehmigung (mit exakter Angabe der dann anfallenden Kosten, was sich fair anhört).
Joedreck05.04.21 12:02
Warum lässt du die vorbereitenden Maßnahmen nicht vorher in Eigenvergabe durchführen und lässt dir aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ein Angebot für das Haus erstellen? So bist du dem GU so oder so ausgeliefert und er kann quasi frei die Mehrkosten bestimmen.
DaSch1705.04.21 13:47
Ihr schreibt alle von einer fairen Regelung bzgl. der 5 % Übernahme durch den GU.

Aber es ist doch wohl allen klar, dass er genau die 5 % bereits in seinem Angebotspreis inkludiert hat. Also zahlt der TE die 5 % so oder so - egal ob die Preissteigerung kommt, oder nicht. Jetzt mal losgelöst davon, dass die 5 % mindestens. Eher bis 2022 10-20 % kommen werden.

Tipp zur Finanzierung: Nehmt einen ordentlichen Puffer bei der Bank mit auf und vereinbart eine außerordentliche SoTil-Möglichkeit für das erste Jahr. Dann seid ihr abgesichert und spart euch eine mögliche teure Nachfinanzierung.
ElMatschi07.04.21 23:37
Catsuma schrieb:

Über die Preisveränderung muss der AN einen Nachweis erbringen, der AN trägt Veränderungen bis zu einer Höhe von 5%.

Das klingt für mich schwammig und für den AG intransparent. Ich würde schriftlich festhalten lassen, wie genau diese Preise zustandekommen. Man kann doch selbst gar nicht nachvollziehen, wie der Preis jetzt ist und wie der Preis dann irgendwann sein wird.
schubert7908.04.21 06:30
Ich würde sowas auf keinen Fall unterschreiben. Du hast nichts in der Hand. GU kann Dir quasi alles präsentieren. Glaub mir, sein Großhändler schreibt ihm jede Zahl auf ein Blatt Papier..und wo liegt überhaupt der Startbezugspunkt?Du müsstest jetzt zu deinem Angebot auch seine aktuellen bezugskonditionen inkl. Eigenkapital erhalten, damit du eine Basis zur Preisberechnung hättest.
mehrkostenrücktrittsrecht