Dann sag mal, wo das stehen soll? Dieses Verbot gibt es nämlich gar nicht.Was du auch schauen musst ist ob es sich um eine Landwirtschaftliche Fläche handelt. Die darfst du gar nicht kaufen. Außer du hast eine angemeldete Landwirtschaft.
Nach dem Grundstückverkehrsgesetz ist zwar der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Nichtlandwirte gemäß § 8 Grundstückverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Die Genehmigung darf nach § 9 Grundstückverkehrsgesetz jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen versagt werden.Dann sag mal, wo das stehen soll? Dieses Verbot gibt es nämlich gar nicht.
Jep, aber nicht verboten. In ca. 1/4 der Verkäufe nutzen Landwirte das Vorkaufsrecht. Versagungen für einen Verkauf wurden gerichtlich deutlich verschärft - zu Gunsten des Käufers. Es ist inzwischen schwer geworden, den Verkauf zu untersagen.genehmigungspflichtig.