ᐅ Preis für Gartenland ermitteln
Erstellt am: 14.03.2023 18:26
borderpuschl 15.03.2023 13:26
Was du auch schauen musst ist ob es sich um eine Landwirtschaftliche Fläche handelt. Die darfst du gar nicht kaufen. Außer du hast eine angemeldete Landwirtschaft.
KarstenausNRW 15.03.2023 13:31
borderpuschl schrieb:
Was du auch schauen musst ist ob es sich um eine Landwirtschaftliche Fläche handelt. Die darfst du gar nicht kaufen. Außer du hast eine angemeldete Landwirtschaft.Dann sag mal, wo das stehen soll? Dieses Verbot gibt es nämlich gar nicht. SoL 15.03.2023 13:35
KarstenausNRW schrieb:
Dann sag mal, wo das stehen soll? Dieses Verbot gibt es nämlich gar nicht.Nach dem Grundstückverkehrsgesetz ist zwar der Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Nichtlandwirte gemäß § 8 Grundstückverkehrsgesetz genehmigungspflichtig. Die Genehmigung darf nach § 9 Grundstückverkehrsgesetz jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen versagt werden. KarstenausNRW 15.03.2023 13:59
SoL schrieb:
genehmigungspflichtig.Jep, aber nicht verboten. In ca. 1/4 der Verkäufe nutzen Landwirte das Vorkaufsrecht. Versagungen für einen Verkauf wurden gerichtlich deutlich verschärft - zu Gunsten des Käufers. Es ist inzwischen schwer geworden, den Verkauf zu untersagen.Davon abgesehen gibt es je nach Bundesland auch Ausnahmetatbestände. Ich kenne es aus NRW - dort sind es 10.000qm. Bis zu dieser Größe kann einfach so gekauft werden ohne jegliche Genehmigungspflichten.
borderpuschl 15.03.2023 14:29
Ihr habt recht es ist nicht verboten, das war falsch ausgedrückt. Das Grundstück kann aber nicht direkt (unter der Hand) verkauft werden. Da die Landwirtschaft ein Vorkaufsrecht besitzt muss es auch angeboten worden sein sonst kann eine Rückabwicklung geltend gemacht werden. Dazu muss aber eine Beschwerde vorliegen (wenn es niemanden Interessiert hast du glück gehabt). Bei uns in BW (sehr ländlicher Bereich) wird hier sehr sehr stark darauf geschaut.
KarstenausNRW 15.03.2023 14:54
Hab gerade keine Ahnung, wo wohnt, aber das sind die m.W. noch immer gültigen Freigrenzen, bis zu denen keine Genehmigung notwendig ist.
Da innerhalb dieser Grenzen - wie gesagt - keine Genehmigung erfolgt und somit auch nicht versagt werden kann, kann auch kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Dieses wäre erst nach Versagen der Genehmigung möglich. Insofern kann das Grundstück einfach so kaufen. Egal, ob landwirtschaftliche Fläche oder nicht.


Da innerhalb dieser Grenzen - wie gesagt - keine Genehmigung erfolgt und somit auch nicht versagt werden kann, kann auch kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Dieses wäre erst nach Versagen der Genehmigung möglich. Insofern kann das Grundstück einfach so kaufen. Egal, ob landwirtschaftliche Fläche oder nicht.
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