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ᐅ Planung Leerrohre für Satelitenanlage und Photovoltaikanlage


Erstellt am: 16.05.17 21:10

Kaspatoo21.05.17 20:18
Bei unserem Bau ist es seitens des Architekten gar kein Problem auch eigene Absprachen auf eigener Rechnung mit einem/ dem Elektriker zu machen.
Ist es irgendwo vertraglich verboten, dass du die Baustelle betreten darfst?
In der Regel hat das ausführende Unternehmen Hausrecht, ja. Der GU kann ich verbannen. Aber solange er keinen Platzverweis aussprich und es nicht untersagt ist, die Baustelle zu betreten, kannst du auch ohne Schwierigkeiten nach Feierabend da zwei Rohre reinlegen.
Das klingt jetzt sehr krass. Und es wäre auch krass, würde der GU wegen Eigenleistung dir einen Platzverweis erteilen. Es ist nämlich üblich, dass Bauherren auf ihrer eigenen Baustelle etwas tun.
An dieser Stelle sei auf die Pflicht der Anmeldung von Hilfskräften bei der Berufsgenossenschaft hingewiesen.

Du hast von einem Versorgungsschacht gesprochen und du hast nur! von zwei Leerrohren gesprochen.
"Fränkische" Rohre besorgen, selbst reinlegen, festklammern oder mit Kabelbinder, fertig. Kostet vermutlich 30 Minuten Arbeit und 30€ für die Rohre.

Wenn es um mehr als nur die Leerrohre geht, sprich wie die Dinge die die Vorredner zu beachten gegeben haben, dann unbedingt vorher/ sofort mit einem/ dem Elektriker sprechen, was alles zu tun wäre.
Außerdem den GU fragen, was in der Leistung von 900€ alles mit drin wäre und kritisch Hinterfragen wie ausschließlich zwei Plastikrohre in einem bereits vorhandenen Schacht so viel mehr kosten können.


Alternativ: Wer macht die Photovoltaik? Sollen die doch das Rohr mitlegen. Preis anfragen.
Oder, den Elektriker direkt ansprechen. Wenn das keine unseriösen Firmen sind, wird sich da auf jeden Fall was machen lassen.
AOLNCM22.05.17 09:12
jaeger schrieb:
Ganz so einfach ist das aber nicht
Eben. Daher Elektriker fragen.
Der Hinweis bezog sich auf die Positionen der Leerrohre untereinander.

Das Blitzschutz-/ Erdungskabel muss auf direktem und kürzestem Weg vom Antennenmast/ der Wandhalterung an die Haupterdungsschiene (HES) des Hauses laufen und darf nicht neben anderen Kabel verlegt werden.

Auch die Koaxialkabel müssen geerdet werden. Hat aber mit dem Thema "Planung Leerrohre für Satanlage und Photovoltaikanlage" wenig gemeinsam.
*Dipol*24.05.24 12:44
Da ich durch einen Querverweis zufällig in das alte Thema eingetrudelt bin, habe ich mich wegen einiger Kommentare zu einer Leichenschändung entschlossen.
AOLNCM schrieb:
Auch die Koaxialkabel müssen geerdet werden. Hat aber mit dem Thema "Planung Leerrohre für Satanlage und Photovoltaikanlage" wenig gemeinsam.
Korrekt, aber trotzdem ist das Thema auf Antennenerdung und PA abgeglitten und enthält sowohl normativ überholte wie auch falsche Behauptungen.
  • Die in den beiden Normen für Antennensicherheit erfolgte temporäre Abkopplung von den Blitzschutznormen mit dem Verbot mehrdrahtiger Erdungsleiter war ein Irrweg, der für Funksende-/Empfangsantennen bereits mit DIN VDE 0800-300: 2002-07 aufgehoben und für Empfangsantennen aus unerfindlichen Gründen aber erst sehr viel später mit DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1): 2010-11 beendet wurde.
  • Zum Zeitpunkt dieses Threads waren mehrdrahtige Erdungsleiter somit bereits seit 6.5-Jahren wieder zulässig.
  • Seit der Aufgabe des Irrwegs gilt, dass die Verbinder für einzelne Erdungsleiter nach Prüfnorm gemäß Klasse H = 100 kA zertifiziert sein müssen, egal ob der Draht massiv oder mehrdrahtig aus 16 mm² Cu, 25 mm² Aluminium oder 50 mm² Stahl besteht. Denn Erdungsleiter, die per se auch seltene Monsterblitze > 200 kA ableiten könnten, erfordern für die zugedachte Funktion Verbinder, die eine geprüfte Blitzstromtragfähigkeit nach der höchsten Prüfklasse H = 100 kA.
  • Obwohl Blitzströme auf gewöhnlich nur einem Erdungsleiter von Antennen mindestens ebenso gefährlich wie auf min. zwei Ableitungen von Blitzschutzsystemen sind, ist die Einhaltung von nach IEC 62305-3 zu berechnenden Trennungsabständen normativ nur für Blitzschutzsysteme und damit verbundene metallische Hausteile gefordert.
  • Die in allen bisherigen Beispielbildern alter und aktueller Normausgaben bei konventionellen Direkterudungen dargestellte Außenableitung nebst dem trotz Fundamenterder zusätzlichen Tiefenerder sind beide nur optional.
  • Wenn ein zusätzlicher Stützerder gesetzt wird, ist er mit anderen Erdern und dem Schutzpotentialausgleich grundsätzlich zu verbinden.
FAZIT:
  • Die Einhaltung normkonformer Trennungsabstände und Vermeidung gefährlicher Näherungen ist sowohl für Antennenerdungen als auch potenziell blitzsstrombeaufschlagte Strings von Photovoltaik-Anlagen und Funktionserdungsleitern von Traggestellen sinnvoll aber ohne LPS normativ NICHT gefordert.
  • Wenn St. Florian versagt, nutzen Blitzströme aus objektiv seltenen Direkteinschlägen alle Wege gegen Erde und beschränken sich nicht nur auf Erdungs- und Potentialausgleichsleite sondern auch die Koaxialkabel und die Strings.
  • Einerseits nur Antennenerdungen außen zu verlegen und andererseits Photovoltaik-Leitungen nebst Funktionserdungsleiter daneben innen als Blitzautobahnen ohne Trennungsabstand zu verlegen, ist blitzschutztechnisch sinnfrei.
  • Wer Einkopplungen von Teilblitzströmen in Antennen- und Photovoltaik-Anlagen bestmöglich ausschließen will, darf nicht direkt erden sondern muss Einschläge in schützenswerte Dachaufbauten nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen aufwändig minimieren.
  • Ausreichend isolierende Trennungsabstände sind bei Innenableitung gewöhnlich nicht möglich und nicht näher bezeichnete Abstände zwischen den hier diskutierten zwei Leerrohren ergeben keinerlei Sicherheitsgewinn.
  • Die VDE-Schriftenreihe # 6 von 2005, in der noch Direkterdungen an LPS propagiert und willkürliche Trennungsabstände von 0,30 m in Luft und 0,60 m durch feste Stoffe empfohlen werden, sind ebenso wie ein pauschaler Schutzwinkel von 45° blitzschutztechnisch schon lange überholt.
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