Planung klassisches Einfamilienhaus mit ca. 127qm2

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Chrisair89

Hey,

das soll heißen das Grundstück kostet 81 € pro qm2. Allerdings sind in diesem Preis bereits Erschließungskosten eingerechnet. Der ca. Preis für das Grundstück liegt bei 41 € pro qm2.
Das wird von der Gemeinde dann auch so ausgewiesen (machen viele Gemeinden so).

Grunderwerb zahlst du am Ende ja nur für den reinen Grundstückspreis.
 
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xirot

Eventuell kommt Grunderwerbsteuer auf den Hauspreis dazu (falls das Finanzamt merkt, dass du das Grundstück mit dem Zweck der sofortigen Bebauung kaufst).
Und wie sieht es mit Bemusterung aus? Sind Türen, Klinken, Sat Anlage, Netzwerkkabel, Fenster/Türensicherheitsklassen, Fliesen, Steckdosen Art und Umfang, Treppe (Holzart, Farbe, Handlauf, Chome etc), Badausstattung, etc. schon alles durchgeplant? Ansonsten sind da schnell 10k weg.
 
MadameP

MadameP

Eventuell kommt Grunderwerbsteuer auf den Hauspreis dazu (falls das Finanzamt merkt, dass du das Grundstück mit dem Zweck der sofortigen Bebauung kaufst).
Das ist in der Tat Quatsch. Grunderwerbsteuer aufs Haus fällt nur bei einem Koppelgeschäft an, aber TE kann doch die Baufirma frei wählen. Die Finanzämter sind da schon sehr zickig, deswegen würde ich auch jede Korrespondenz mit verschiedenen Anbietern aufheben zum Nachweis. Aber das klingt hier null problematisch.
 
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xirot

Wie kommst denn auf so was?
Tipp mal in Google "Grunderwerbsteuer auf Hausbau nach Grundstückskauf " ein. Gibt auch Urteile zu.
Ich habe selbst auch noch ein paar Tausender beiseite gelegt falls sich das Finanzamt meldet. Bau war Oktober 2018 fertig. Grundstück und Hausbau ging über 2 verschiedene Firmen.

Wenn man sicher gehen will wartet man 2 Jahre zwischen Grundstückskauf und Bau.

Mich hat netter Weise mein GU darauf hingewiesen. Einige erwischt es, andere nicht. Ich hoffe natürlich, dass die Kohle in eine Sondertilgung fließen kann
 
MadameP

MadameP

"Allerdings fällt nicht jeder Hausbau nach Grundstückserwerb unter diese Besteuerungspraxis, auch das ergibt sich aus dem Urteil. Es sagt, dass zwischen Kauf und Bau ein „rechtlicher oder zumindest objektiv sachlicher Zusammenhang“ bestehen muss. Ein rechtlicher Zusammenhang wäre ein einheitlicher Vertrag über beides oder eine Verknüpfung beider Verträge, indem sich beispielsweise der Bauherr im Kaufvertrag zur Beauftragung eines bestimmten Bauunternehmens verpflichtet.."
Ist doch hier nicht gegeben!
 
Zuletzt aktualisiert 24.09.2025
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