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ᐅ Okal Haus Erfahrungen? Okal Haus Preise?


Erstellt am: 12.02.21 12:49

grandmasterO12.02.21 20:21
das Thema ist echt komplex bzw ich verstehe es nur noch nicht wirklich 🙂. Wenn ich 2 Verträge schließe 1x Grundstück (Partner A) und 1x Werkvertrag (Partner B) und beide Vertragspartner sind nicht die selbe Person und es gibt auch keine Provisionen oder sonst eine Verbindung ausser der eine sagt dem"Käufer pass mal aufich kenn kenn da jemand der ein Grundstück verkaufen möchte aber für meinen Aufwand möchte ich auch eine Gegenleistung z.b. bauen nur mit mir", würde ich aus meiner Sicht sagen "alles OK" aber wenn jetzt der Verküfer und der Hausbauer einen Vertrag haben wie "suche mir mal ein Käufer und dafür bekommst du eine Provison+ das alleinige Baurecht sehe ich das anders.

Kann doch nicht sein, dass in allen Portalen nur noch kriminelle GUs rumlaufen oder doch? Da sind auch die ganz Großen mit dabei ! mit der Bemerkung "Grundstück wird über einen externen Anbieter verkauft"
T_im_Norden12.02.21 20:24
Es sind ja keine verbotene Geschäfte, du musst halt nur Steuern zahlen.
11ant12.02.21 20:42
grandmasterO schrieb:

Wenn ich 2 Verträge schließe 1x Grundstück (Partner A) und 1x Werkvertrag (Partner B) und beide Vertragspartner sind nicht die selbe Person und es gibt auch keine Provisionen
Ob die beiden Mitspieler auf der von Dir aus gesehen Gegenseite durch Provision oder verwandtschaftliche Bande am selben Strang ziehen, ist unerheblich. Fakt ist: Du erwirbst ein zu einem Gesamtobjekt verbundenes Haus-und-Grundstück. Da kann der Fiskus den offen als BT handelnden GU nicht gegenüber dem tarnverkappten BT ("ich bin nur GU, das Grundstück kaufen Sie von meinem Cousin") benachteiligen. Wie beim Kauf der Gebrauchtimmobilie ist für Dich das Haus vom Grundstück nicht mehr trennbar zu betrachten - also auch für die steuerliche Konsequenz nicht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Isokrates12.02.21 21:18
Das Problem bei dieser Konstellation ist das diese in den allermeisten Fällen vom Finanzamt als ein einheitlicher Erwerbsgegenstand, also Grundstück inklusive Haus darauf angesehen wird.
Das Finanzamt bedient sich hier dem § 94 Baugesetzbuch und somit ist das Haus mit erfasst ohne explizit im Grunderwerbsteuergesetz als Tatbestandsmerkmal aufgeführt zu sein.

Wenn nur ein Vertrag (also hier zwingend der Notarvertrag für das Grundstück) abgeschlossen wird ist es unstrittig, dass ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliegt.

Deshalb behelfen sich die "cleveren" Vertriebler indem sie zwei Verträge machen.
Wenn aber, wie hier ja fast immer, zuerst der Bauvertrag und dann der Grundstücksvertrag abgeschlossen wird, gilt dies in der Praxis trotzdem als Indiz, dass ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vorliegt, da das Grundstück dann ja mit dem zuvor unterschriebenen Bauvertrag als bebaut gilt.

Ist auch inzwischen schon genügend gerichtlich so bestätigt worden.
GIbt ein paar Ausnahmen, wenn das Grundstück dann doch wesentlich anders bebaut wird etc, aber vom Prinzip fällt diese Konstellation immer voll in die Grunderwerbsteuerpflicht.
Nur das Finanzamt muss natürlich erstmal davon erfahren, was durch unwahre Angaben in dem auszufüllenden Fragebogen erschwert wird, was wohl recht häufig vorkommt und von einigen Usern hier auch schon freizügig bestätigt worden ist.
Mit den daraus resultierenden potentiellen Konsequenzen muss man dann natürlich leben.
Nordlys12.02.21 22:17
Hier haben wir folgende fürs FA schwer zu entdeckende Konstellation. Zuerst wird rein privat rechtlich ohne Notar ein Vertrag Meier mit Okal über ein Fertighaus geschlossen, in dessen Text ggf. etwas steht wie Bau auf folgendem, noch von Meier zu erwerbenden Grundstück, ansonsten Vertrag nichtig.
Dann kauft Meier das Grundstück notariell. FA bekommt lediglich Grundstück gemeldet.
So, wie sollen die nun entdecken, das Okal Haus und Grund gekoppelt hatten?
Daher wird in derRegel diese Konstellation nicht auffliegen, obgleich es wohl schon ein Koppelgeschäft ist.
Ich setze dabei voraus, das Okal überhaupt Zugriff aufs Grundstück hat.
ypg12.02.21 23:36
grandmasterO schrieb:

Bei den Online Portalen tauchen ja nur noch Fertighausanbieter mit Grundstück auf, bei dem das Grundstück extern abläuft.
grandmasterO schrieb:

das Thema ist echt komplex
Aber auch nicht neu. Das gab es schon immer.
Sie wollen ein Haus? Hab ich (Okal Haus).
Ach, ohne Grundstück wollen sie kein Haus? Kein Problem, wir hätten da in Gemeinde Ort tolle Grundstücke, drei an der Zahl.
Oder sie nehmen Stadt, dort werden gleich 20 Grundstücke erschlossen. Suchen sie eins aus, gehen sie zu Eigentümer/Gemeinde xy, aber nur mit unserem Haus.
Ähnliche Angebote machen viele Bauunternehmen und Häuslebauer auf gleichen Grundstücken.
Am besten Kehrtwende, Grundstück notariell kaufen und danach einen Werkvertrag seines Vertrauens unterschreiben.
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