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ᐅ Nutzung von öffentlichem Straßenland / Ausflasterung / Gartentor


Erstellt am: 18.02.19 18:06

Freedark18.02.19 18:06
Hallo,

hoffentlich handelt es sich hier um das richtige Unterforum.

Derzeit planen wir unseren Gartenzaun. Dabei hat sich eine Frage hinsichtlich der Flächennutzung im Bereich der Zufahrt zum Grundstück gestellt.
Es geht um den kleinen Teilbereich zwischen unserer Auffahrt und der Straße (siehe Bild).
Diese Fläche zwischen Zollstock und Zufahrt würden wir gerne noch auspflastern, um ein kleines Gartentor einbauen zu lassen.
Unsere Grundstücksgrenze verläuft direkt an der Auffahrt.

Die Straße befindet sich in der Baulast der örtlichen Stadt. Somit müsste ich dort den Antrag auf Nutzung dieser Fläche stellen. Was würde man hier konkret beantragen bzw. gibt es eine Rechtsnorm, auf die man verweisen kann?
Wie stehen die Chancen, dass die Stadt ein derartiges Anliegen bewilligt? In anderen Wohngebieten mit ähnlicher Situation ist mir schon aufgefallen, dass solche Bereiche nachträglich noch gepflastert wurden.


Grüße
Freedark

Unbefestigter Erdbereich neben gepflastertem Vorplatz, Kanaldeckel sichtbar
Escroda18.02.19 21:18
Bauort BB heißt Brandenburg?
Freedark schrieb:
Was würde man hier konkret beantragen
Sondernutzung
Freedark schrieb:
gibt es eine Rechtsnorm
§18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Freedark schrieb:
Wie stehen die Chancen, dass die Stadt ein derartiges Anliegen bewilligt?
Das kommt darauf an, was die Stadt dort geplant hat. Ich finde die Geometrie etwas seltsam. Ein Bebauungsplanausschnitt und einen Liegenschaftskatasterauszug wären hilfreich.
Freedark20.02.19 07:11
Hallo,

danke für die Rückmeldung.
Anbei Bilder vom Bebauungsplan und ein Auszug vom Straßenplan.

Lageplan eines Baugrundstuecks mit Grundriss und Legende


Architektur-Grundrissplan mit Maßlinien und Bauflächen
Müllerin20.02.19 08:04
Hm Zaun und somit Tor gehören aufs eigene Grundstück. Warum soll das Tor woanders hin?
Escroda20.02.19 09:40
Freedark schrieb:
Wie stehen die Chancen, dass die Stadt ein derartiges Anliegen bewilligt?
Auch wenn es vermutlich keinen Menschen stören wird, da offenbar nur ein Grünstreifen geplant ist, würde ich es mir als Gemeinde nicht antun, eine Sondernutzung zu genehmigen. Dort scheinen ja einige Medien zu verlaufen. Wenn da gelegentlich gebuddelt werden muss, hat man einen Quell des Streits geschaffen, wer wann welchen Pflasterstein verschoben oder beschädigt hat.
Aber fragen kostet ja nichts.
Freedark20.02.19 17:41
Müllerin schrieb:
Hm Zaun und somit Tor gehören aufs eigene Grundstück. Warum soll das Tor woanders hin?

Ich habe mich hier vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Der Zaun und das Tor stehen dann natürlich auf unserem Grundstück. Es geht mir darum, dass die Zuwegung zum Tor gepflastert werden. Hier handelt es sich um den Straßenbegleitstreifen.
Escroda schrieb:
Auch wenn es vermutlich keinen Menschen stören wird, da offenbar nur ein Grünstreifen geplant ist, würde ich es mir als Gemeinde nicht antun, eine Sondernutzung zu genehmigen. Dort scheinen ja einige Medien zu verlaufen. Wenn da gelegentlich gebuddelt werden muss, hat man einen Quell des Streits geschaffen, wer wann welchen Pflasterstein verschoben oder beschädigt hat.
Aber fragen kostet ja nichts.

Das ist korrekt. Auf der betreffenden Fläche wurden nur ein paar Grassamen ausgestreut.
Ja, in der Straße verlaufen Medien. Aber ob dies Grund genug für eine Ablehnung wäre?
Ich probiere es einfach mal mit dem genannten Antrag auf Sondernutzung und kann ja dann zu der Antwort berichten.
grundstücksondernutzungzufahrtauffahrtantragzaun