ᐅ Notöffnung für Jalousien im OG zwingend notwendig?
Erstellt am: 23.02.20 15:37
Altai25.02.20 08:24
Ich habe gestern extra mal die vom Verkäufer übergebene Baugenehmigung angeschaut, ein zweiter Rettungsweg ist mit keinem Wort im Text erwähnt und auch in den Zeichnungen finde ich schlicht nichts dazu. Nun ja, ich habe auf der Giebelseite zwei große Fenster, darunter ist der Stellplatz - da dürfte sich doch eins eignen.
ypg25.02.20 09:24
Altai schrieb:
Ich habe gestern extra mal die vom Verkäufer übergebene Baugenehmigung angeschaut, ein zweiter Rettungsweg ist mit keinem Wort im Text erwähnt und auch in den Zeichnungen finde ich schlicht nichts dazu. Nun ja, ich habe auf der Giebelseite zwei große Fenster, darunter ist der Stellplatz - da dürfte sich doch eins eignen.normal sollte es aber tatsächlich als 2.RW oder ähnlich markiert sein
Golfi9025.02.20 09:26
Nur das der Rettungsweg eingezeichnet ist, nützt ja nichts. Es muss ja auch die Notöffnung der Jalousie vorhanden sein...
ypg25.02.20 10:21
Golfi90 schrieb:
Nur das der Rettungsweg eingezeichnet ist, nützt ja nichts. Es muss ja auch die Notöffnung der Jalousie vorhanden sein...wenn nicht vorhanden, dann kein RW. Muss natürlich drin sein, was darauf steht
Altai25.02.20 11:13
Golfi90 schrieb:
Nur das der Rettungsweg eingezeichnet ist, nützt ja nichts. Es muss ja auch die Notöffnung der Jalousie vorhanden sein...Ich habe gar keine Jalousie...Vicky Pedia25.02.20 11:41
Altai schrieb:
Ich habe gestern extra mal die vom Verkäufer übergebene Baugenehmigung angeschaut, ein zweiter Rettungsweg ist mit keinem Wort im Text erwähnt und auch in den Zeichnungen finde ich schlicht nichts dazu. Nun ja, ich habe auf der Giebelseite zwei große Fenster, darunter ist der Stellplatz - da dürfte sich doch eins eignen.Ein zweiter Rettungsweg ist in jedem Bundesland gemäß Landesbauordnung vorgeschrieben. Insofern sollte es auch in Deiner Baugenehmigung stehen. Es muss mindestens einen öffnenbaren Fensterflügel geben (i.d.R. mind 90x120) an dem die Feuerwehr anleitern kann. Dh, das Leiterfahrzeug muss das Fenster erreichen können und es muss genügend Platz zum Drehen da sein. Freileitungen stören nicht. Ich kenne ja deinen Stellplatz nicht. Aber es sollte wohl gehen. Bis zu 3 Personen können auch mit einer normalen Leiter gerettet werden. Hängt also davon ab, wie viele bei Euch wohnen. Der Rettungsweg muss nicht ausgeschidert sein, muss aber jederzeit funktionieren (also nicht verstellt, Flügel nicht abgeschlossen).Ähnliche Themen