ᐅ Notöffnung für Jalousien im OG zwingend notwendig?
Erstellt am: 23.02.20 15:37
Golfi9024.02.20 14:23
Das Haus ist wenige Wochen vor der Übergabe...
Ich werden den GU mal darauf an sprechen...
Ich werden den GU mal darauf an sprechen...
guckuck224.02.20 17:48
Merkwürdig, dass es im genehmigungsverfahren nicht bemängelt wurde.
GGf. kommt dann noch was bei der Abnahme durchs Amt, sofern es eine solche gibt.
GGf. kommt dann noch was bei der Abnahme durchs Amt, sofern es eine solche gibt.
ypg24.02.20 18:29
Golfi90 schrieb:
Das Haus ist wenige Wochen vor der Übergabe...
Ich werden den GU mal darauf an sprechen...Hast Du denn oben überall Rollläden?
Golfi9024.02.20 20:21
Ja, oben sind wirklich überall Jalousien.
Gibt es definitiv eine Abnahme vom Amt?
Gibt es definitiv eine Abnahme vom Amt?
User081524.02.20 20:31
Bei mir kam niemand vom Amt zur Abnahme vorbei. Im Bauantrag ist allerdings ein Fenster (im Badezimmer) explizit als Fluchtfenster bezeichnet, ist mit 1,87 x 1,43 auch größer als die anderen nicht-bodentiefen Fenster. Das Fenster hat in meinem Fall auch eine Handkurbel bekommen, davon steht allerdings nichts im Bauantrag, das kam von meinem Bauunternehmen.
truce24.02.20 20:38
Wie muss den so ein Fluchtweg gekennzeichnet sein?
Gibt es dazu Normen?
Ich finde bei unseren Plänen aus 2017 nämlich definitiv nichts davon.
Gibt es dazu Normen?
Ich finde bei unseren Plänen aus 2017 nämlich definitiv nichts davon.
Ähnliche Themen