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ᐅ Notarvertrag. zu beachten? Was in den Vertrag mit aufzunehmen?


Erstellt am: 06.08.14 20:03

gunjun08.08.14 12:43
Der endgültige Kaufvertrag mit der genauen Höhe des Kaufpreises wird ja erst beim Notar unterschrieben, bis dahin kann man verhandeln. Der Verkäufer kann sich darauf einlassen, muss er aber nicht.
Grundsätzlich hat man bei einer gebrauchten Immobilien keinen Anspruch auf einen Zustand, das ist nur so wenn man ein neues Haus kauft, da gibt es Garantien.
Deshalb wird auch kein Notar irgendwelche Mängel an Fenstern aufnehmen. Der Käufer hat in der Regel die Möglichkeit mit Fachleuten das Objekt genau zu inspizieren, wenn der Käufer die Mängel nicht findet, dann hat er halt Pech gehabt.
ypg08.08.14 14:40
Witalja schrieb:
ypg, Du irrst. Das Haus war eigentlich schon verkauft, aber weil ich zufällig, wie ich im Nachhinein erfahren habe, 2000€ mehr geboten hatte, ging der Zuschlag an mich.
Und ich wäre froh, wenn alle Badaccessoires rausgenommen werden würde. Da kann die Toilette auch aus Marmor sein, es kommt eh alles raus.

Dirk, das kann sein, aber ich werde den Verkäufer heute Abend kontaktieren.

Dann seid Ihr in der Phase, dass Ihr alle sichtbaren Mängel kennt und entsprechend Euer letztes Gebot geben könnt. Dann solltet Ihr allerdings auch von dem Fenster etc gewusst haben 😉

Die Badacessoires dienen übrigens nur als Metapher 🙂
mängelnotar