ᐅ Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht?
Erstellt am: 05.11.2020 10:34
Michlhausbauaa 05.11.2020 20:55
Octrineddy schrieb:
Das, was der "Otto Normal" als erschlossen ansieht, muss nicht zwangsläufig rechtlich erschlossen sein. Des Weiteren gibt es im Beitragsrecht die Unterscheidung zwischen der sachlichen Beitragspflicht und der persönlichen. Dazwischen kann auch mal ein-vier Jahr rechnen in einer Behörde liegen. Von daher die Frage: Gibt es einen Ablösevertrag über die Erschließungskosten? Oder kommt in ein paar Jahren die Überraschungs-Rechnung über Beiträge nach dem §§127 ff Baugesetzbuch?Erklär mir das mal bitte genauer.
ypg 05.11.2020 21:50
Michlhausbauaa schrieb:
Bodengutachten macht welche Stelle und was kostet es in etwa?Ein Geologe macht so etwas. Das sollte Dir eigentlich vorliegen, das Gutachten des gesamten Neubaugebietes. Das ist zwar nicht fundamental für Dich, aber ein Anhaltspunkt. Du kannst auch düsen Geologen beauftragen.Das Gutachten liegt dem Bebauungsplan meist bei, wenn das Neubaugebiet tatsächlich neu und erschlossen werden musste.
nordanney schrieb:
Das sind Standardverträge, die fürs ganze Baugebiet gelten.Nöööö... es macht ja der Notar des Bauherren Wahl und somit ist es Standard des Notares. Also ggf auch Spielraum, aber in welchen Zug sollte man Spielraum haben? Wichtig sind die Rahmenbedingungen, und die kannst auch Du prüfen: Bebauungsplan, Zahlung, Baubedingungen, Gemeinschaftsflächen, Baustrasse, fertige Straße, Höhenpunkte, Abwasser usw. hampshire 05.11.2020 23:44
Wenn Du Sicherheit brauchst, lass ihn prüfen. Anderenfalls kannst Du den Notar zu jeder Passage fragen bis Du diese verstehst. Ist Teil dessen Jobs. Ein Grundstückskaufvertrag ist echt kein Hexenwerk. Manche werden einfach nur wegen der Kaufsumme nervös.
ypg 05.11.2020 23:52
hampshire schrieb:
Manche werd.. oder weil‘s das erste mal ist 😀 nordanney 06.11.2020 07:29
Michlhausbauaa schrieb:
Grundstück wird von der Gemeinde aus einem kompletten Neubaugebiet erworben,Michlhausbauaa schrieb:
Das ganze ist in Bayern und der regionale Notar von der Gemeinde ausgesucht.ypg schrieb:
Nöööö... es macht ja der Notar des Bauherren Wahl und somit ist es Standard des Notares.Also eher der Standard der Gemeinde mit eigenem Notar. Kenne ich auch nicht anders - den Stress mit jedem einzelnen Notar tut sich eine Gemeinde bei einem Neubaugebiet i.d.R. nicht an Snowy36 06.11.2020 09:08
Michlhausbauaa schrieb:
Es war vorher ein Acker, angrenzend ist aber bereits ein 1. Teil des Baugebietes der vor 5 Jahren entstanden ist.
Normaler Ablauf, Anruf bei der Gemeinde und anschließend auf eine Interessentenliste gekommen und dann als die Grundstücke offiziell frei gegeben wurden einer der schnellsten gewesen, der auf die Email geantwortet hat denke ich. (Stand drin, Antworten werden der Reihe nach abgehandelt - klang komisch aber hat ja geklappt 🙂 Reservierungsgebühr hab ich vor 1 Monat schon überwiesen und Reservierungsvertrag unterzeichnet)Ich persönlich finde das ja die gerechteste Lösung ... wer zuerst kommt .... aber ist das nach dem blöden EU recht erlaubt ?
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