ᐅ Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht?
Erstellt am: 05.11.20 10:34
11ant06.11.20 13:35
Snowy36 schrieb:
aber ist das nach dem blöden EU recht erlaubt ?Kennst Du eine EU-Verordnung, die Grundeigentümern der öffentlichen Hand verböte, Baugrund freihändig zu veräußern ?Snowy3606.11.20 19:19
Ich kenne eine EU Richtlinie laut derer die Vergabe nach : wer zuerst kommt mahlt zuerst anscheinend nicht mehr erlaubt ist !
11ant06.11.20 20:40
Snowy36 schrieb:
Ich kenne eine EU Richtlinie laut derer die Vergabe nach : wer zuerst kommt mahlt zuerst anscheinend nicht mehr erlaubt ist !Da würde mich die Quelle interessieren.Snowy3606.11.20 21:24
Also in unserer Gemeinde gab es das Windhundprinzip früher und es wurde zugunsten des einheimischen Modell leider abgeschafft ....
ypg06.11.20 23:00
nordanney schrieb:
Also eher der Standard der Gemeinde mit eigenem Notar. Kenne ich auch nicht anders - den Stress mit jedem einzelnen Notar tut sich eine Gemeinde bei einem Neubaugebiet i.d.R. nicht anStandard ist hier das Recht des Käufers. Es ist ja egal, zu welchem Notar in der Region er fährt. Er muss sich um jeden Vertrag einzeln kümmern. Ich kenne es nicht anders 🙂hampshire07.11.20 08:36
Eine Gemeinde kann den Notar nicht vorschreiben. Sie kann sich aber die Käufer mehr oder weniger aussuchen und das gibt wieder etwas Spielraum.
Eine Gemeinde kann auch Kriterien an die Grundstückskäufer stellen, wenn diese "berechtigt" sind (Einheimische, Familien...)
Eine Gemeinde kann auch Kriterien an die Grundstückskäufer stellen, wenn diese "berechtigt" sind (Einheimische, Familien...)
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