ᐅ Neue Fördersätze BAFA 2024 - auch KfW?
Erstellt am: 11.10.23 16:37
dertill25.10.23 09:36
Martin.. schrieb:
Zu Photovoltaik: Danke für den Hinweis. Unter "7 Anlagen zur Stromversorgung" verstehe ich es so, dass Photovoltaik förderfähig wäre, wenn sie "auch der Wärmeversorgung von Gebäuden im Anwenugsbereich des Gebäudeenergiegesetz dienen" (wäre ja bei uns der Fall) und keine "Förderung bzw. EInspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird".Ob die KfW diese Argumentation zulässt, dass die Photovoltaikanlage ja die Wärmepumpe mit Strom versorgt, weiß ich nicht. Es gibt ja auch im Forum Fälle, wo das von Nutzern geplant ist, habe ich selber noch nicht gehabt. Es gibt dazu sicher eine einheitliche Position der KfW, die aber nicht veröffentlicht bzw. in der Förderrichtlinie und zugehörigen Dokumenten festgehalten ist. Wenn das konkret geplant ist, hat die KfW aber auch eine Telefonnummer, wo einem mit so was geholfen wird.
Martin..01.09.24 09:53
Hi, ich hole mal meinen eigenen Thread hoch, weil ich gerade auf der Website der KfW zum Programm 261 dies gelesen habe:
Zitat
Kann man das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit der Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen kombinieren?
Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte miteinander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.
Zitatende
Hat dazu jemand nähere Informationen? So ganz ohne Einschränkungen klingt das ja fast zu gut, um wahr zu sein. (unsere Situation: mit KfW 261 begonnen ein Haus zum Effizienzhaus 55 zu sanieren; aber die Kosten für die energetischen Maßnahmen sind höher als die Kreditsumme, eine Kombination mit BAFA wäre insofern attraktiv)
Vielen Dank für alle Hinweise!
Zitat
Kann man das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit der Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen kombinieren?
Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte miteinander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.
Zitatende
Hat dazu jemand nähere Informationen? So ganz ohne Einschränkungen klingt das ja fast zu gut, um wahr zu sein. (unsere Situation: mit KfW 261 begonnen ein Haus zum Effizienzhaus 55 zu sanieren; aber die Kosten für die energetischen Maßnahmen sind höher als die Kreditsumme, eine Kombination mit BAFA wäre insofern attraktiv)
Vielen Dank für alle Hinweise!
dertill02.09.24 21:48
Ja du kannst alle Maßnahmen an der Gebäudehülle separat über Bafa fördern lassen, auch wenn diese zur Erreichung des jeweiligen Effizienzhausniveaus notwendig sind. Bietet sich immer an, wenn die Kreditsumme überschritten wird.
Wenn das bei der Planung schon klar ist, kann man im Zuge der Berechnung auch gleich einen ISFP erstellen und Zuschussanteil und maximale Summe erhöhen. Während der Umbauphase ist die ISFP Erstellung formal nicht mehr möglich.
Wichtige Einschränkung: Wird eine KfW EE Klasse angestrebt, kann die Anlagentechnik Heizung hier nicht über die Heizungsförderung gefördert werden, sondern muss zwingend über den Kredit laufen.
Wenn das bei der Planung schon klar ist, kann man im Zuge der Berechnung auch gleich einen ISFP erstellen und Zuschussanteil und maximale Summe erhöhen. Während der Umbauphase ist die ISFP Erstellung formal nicht mehr möglich.
Wichtige Einschränkung: Wird eine KfW EE Klasse angestrebt, kann die Anlagentechnik Heizung hier nicht über die Heizungsförderung gefördert werden, sondern muss zwingend über den Kredit laufen.
Martin..03.09.24 14:48
Vielen Dank für deine Antwort hier und im anderen Thema!
Ja, schade, dass wir die Information nicht früher hatten. Aber immerhin: Anträge für 30.000 € + 5.000 € Bauleitung sind jetzt gestellt; die 5.250 € zusätzliche Förderung helfen auch schonmal weiter.
Ja, schade, dass wir die Information nicht früher hatten. Aber immerhin: Anträge für 30.000 € + 5.000 € Bauleitung sind jetzt gestellt; die 5.250 € zusätzliche Förderung helfen auch schonmal weiter.
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