Hallo,
wir haben vor kurzem ein Einfamilienhaus (110 m², Bj. 1956) gekauft, das wir umfassend sanieren wollen, u.a. Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe, neue Wandheizkörper, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung. Mit Wärmepumpe, Photovoltaik und neuen Heizkörpern rechnen wir bei der den Kosten für die energetische Sanierung mit Kosten i.H. von ca. 150.000 - 200.000 € und sind deshalb natürlich auch an den staatlichen Förderungen interessiert.
Nun gab es ja bei dem Wohnungsbaugipfel der Bundesregierung im September die Ankündigung: "Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden."
Ich vermute, das damit die Zuschüsse des BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gemeint sind, habe aber leider keiner genaueren Informationen gefunden. Vor allem interessieren mich folgende Fragen, vielleicht hat dazu ja hier jemand eine Einschätzung:
Vielen Dank und viele Grüße
Martin
wir haben vor kurzem ein Einfamilienhaus (110 m², Bj. 1956) gekauft, das wir umfassend sanieren wollen, u.a. Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe, neue Wandheizkörper, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung. Mit Wärmepumpe, Photovoltaik und neuen Heizkörpern rechnen wir bei der den Kosten für die energetische Sanierung mit Kosten i.H. von ca. 150.000 - 200.000 € und sind deshalb natürlich auch an den staatlichen Förderungen interessiert.
Nun gab es ja bei dem Wohnungsbaugipfel der Bundesregierung im September die Ankündigung: "Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden."
Ich vermute, das damit die Zuschüsse des BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gemeint sind, habe aber leider keiner genaueren Informationen gefunden. Vor allem interessieren mich folgende Fragen, vielleicht hat dazu ja hier jemand eine Einschätzung:
- Da wir umfassend sanieren wollen und dafür einen Kredit aufnehmen müssen, wäre prinzipiell natürlich auch KfW 261 interessant. Ob hier mit einer Anhebung der Zuschüsse gerechnet werden kann, habe ich bisher nirgendwo in Erfahrung bringen können. Wie versteht ihr hier die Ankündigung?
- Die Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen ist ja auf 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit begrenzt. Falls wir uns für diese Förderlinie entscheiden, wäre es deshalb ja prinzipiell sinnvoll, erste Anträge noch in diesem Kalenderjahr zu stellen. Andererseits scheint es mir eher unwahrscheinlich, dass dann schon die neuen Fördersätze von 30 % gelten, wenn dazu bislang außer die zitierte Ankündigung nichts zu finden ist?
- Bekannt sind ja schon die neuen Förderungen für Heizungsaustausch ab 1.1.2024. Hier dürfte die Förderung des BAFA besser sein als KfW 261. Ist prinzipiell eine Aufteilung möglich: Neue Wärmepumpe über BAFA - Dämmungen, Photovoltaik und neue Heizkörper über KfW 261?
Vielen Dank und viele Grüße
Martin
Martin.. schrieb:
Zu Photovoltaik: Danke für den Hinweis. Unter "7 Anlagen zur Stromversorgung" verstehe ich es so, dass Photovoltaik förderfähig wäre, wenn sie "auch der Wärmeversorgung von Gebäuden im Anwenugsbereich des Gebäudeenergiegesetz dienen" (wäre ja bei uns der Fall) und keine "Förderung bzw. EInspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird".Ob die KfW diese Argumentation zulässt, dass die Photovoltaikanlage ja die Wärmepumpe mit Strom versorgt, weiß ich nicht. Es gibt ja auch im Forum Fälle, wo das von Nutzern geplant ist, habe ich selber noch nicht gehabt. Es gibt dazu sicher eine einheitliche Position der KfW, die aber nicht veröffentlicht bzw. in der Förderrichtlinie und zugehörigen Dokumenten festgehalten ist. Wenn das konkret geplant ist, hat die KfW aber auch eine Telefonnummer, wo einem mit so was geholfen wird.
Hi, ich hole mal meinen eigenen Thread hoch, weil ich gerade auf der Website der KfW zum Programm 261 dies gelesen habe:
Zitat
Kann man das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit der Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen kombinieren?
Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte miteinander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.
Zitatende
Hat dazu jemand nähere Informationen? So ganz ohne Einschränkungen klingt das ja fast zu gut, um wahr zu sein. (unsere Situation: mit KfW 261 begonnen ein Haus zum Effizienzhaus 55 zu sanieren; aber die Kosten für die energetischen Maßnahmen sind höher als die Kreditsumme, eine Kombination mit BAFA wäre insofern attraktiv)
Vielen Dank für alle Hinweise!
Zitat
Kann man das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit der Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen kombinieren?
Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte miteinander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.
Zitatende
Hat dazu jemand nähere Informationen? So ganz ohne Einschränkungen klingt das ja fast zu gut, um wahr zu sein. (unsere Situation: mit KfW 261 begonnen ein Haus zum Effizienzhaus 55 zu sanieren; aber die Kosten für die energetischen Maßnahmen sind höher als die Kreditsumme, eine Kombination mit BAFA wäre insofern attraktiv)
Vielen Dank für alle Hinweise!
Ja du kannst alle Maßnahmen an der Gebäudehülle separat über Bafa fördern lassen, auch wenn diese zur Erreichung des jeweiligen Effizienzhausniveaus notwendig sind. Bietet sich immer an, wenn die Kreditsumme überschritten wird.
Wenn das bei der Planung schon klar ist, kann man im Zuge der Berechnung auch gleich einen ISFP erstellen und Zuschussanteil und maximale Summe erhöhen. Während der Umbauphase ist die ISFP Erstellung formal nicht mehr möglich.
Wichtige Einschränkung: Wird eine KfW EE Klasse angestrebt, kann die Anlagentechnik Heizung hier nicht über die Heizungsförderung gefördert werden, sondern muss zwingend über den Kredit laufen.
Wenn das bei der Planung schon klar ist, kann man im Zuge der Berechnung auch gleich einen ISFP erstellen und Zuschussanteil und maximale Summe erhöhen. Während der Umbauphase ist die ISFP Erstellung formal nicht mehr möglich.
Wichtige Einschränkung: Wird eine KfW EE Klasse angestrebt, kann die Anlagentechnik Heizung hier nicht über die Heizungsförderung gefördert werden, sondern muss zwingend über den Kredit laufen.
Ähnliche Themen