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ᐅ Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein


Erstellt am: 06.05.21 21:18

nordanney07.05.21 14:37
blubbernase schrieb:

Wir versuchen grad rauszufinden, ob bei einer Einliegerwohnung eine richtige abschließbare Wohnungstür in den Flur eines Haupthauses zeigen darf, also die rote Tür, wenn sie sonst auch einen einen eigene Eingang hat.
Das sollte kein Problem sein, sofern die Einliegerwohnung aus "in einem Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden" besteht, "welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)" ermöglicht.
Myrna_Loy07.05.21 14:55
ich meine, dass sei sogar Voraussetzung für die Definition als Einliegerwohnung.
blubbernase schrieb:

ha, wir sind grad auch an einer ähnlichen frage.. Finde ich ja irgendwie verrückt, dass man zu den ELWs nichts wirklich findet... Wir versuchen grad rauszufinden, ob bei einer Einliegerwohnung eine richtige abschließbare Wohnungstür in den Flur eines Haupthauses zeigen darf, also die rote Tür, wenn sie sonst auch einen einen eigene Eingang hat. Kann doch nicht sein, dass sowas nirgends beschrieben ist, wir sind . Wir haben viele Varianten gesehen, wo ma einen Durchgang durch einen technikraum oder einen Windfang hatte - ich frag mich wo da der Unterschied ist.
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11ant07.05.21 22:08
borxx schrieb:

Eine Vermietung müsse gegenüber der KFW nicht nachgewiesen werden.
Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Befreiung von §264 StGB (der im übrigen berücksichtigt, ob ein möglicher Mittäter die in seiner Macht stehenden geeigneten Mittel ergreift, den Betrugsversuch zu vereiteln). Eine "DIN Unterzähler" interessiert den Staatsanwalt nicht im geringsten. Relevant ist, ob die Mittel mit dem Vorsatz der Nichterfüllung der Förderabsicht abgegriffen werden.
blubbernase07.05.21 23:59
11ant schrieb:

Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Befreiung von §264 StGB (der im übrigen berücksichtigt, ob ein möglicher Mittäter die in seiner Macht stehenden geeigneten Mittel ergreift, den Betrugsversuch zu vereiteln). Eine "DIN Unterzähler" interessiert den Staatsanwalt nicht im geringsten. Relevant ist, ob die Mittel mit dem Vorsatz der Nichterfüllung der Förderabsicht abgegriffen werden.
Wo steht denn in den KFW anforderungen das man vermieten muss? Das taucht nirgendwo auf. Daher ist - wenn alle formalen anforderungen an die Einliegerwohnung da sind - auch nichts mit §264.
11ant08.05.21 00:09
blubbernase schrieb:

Wo steht denn in den KFW anforderungen das man vermieten muss?
Eine zweite Wohneinheit dient regelmäßig einer zweiten Partei zur Nutzung als Wohnraum. Wie der Name Wohneinheit schon sagt, dient sie nicht der Eigennutzung für die "berufliche Sphäre". Die Annahme - insbesondere in einem Land, in dem sehr viele Einwohner Gojim sind - es ginge hier natürlich um eine Schabbeswohnung für die Bewohner der ersten Wohneinheit, geht ja wohl an der Lebenswirklichkeit vorbei ;-)
Das haut einem doch selbst der dümmste "Amtsrichter im Praktikum" in Schilda um die Ohren, wenn man dem treu dackelblickend erzählt, den Förderzweck der Schaffung von Wohnraum für mehr als nur die Bauherrenfamilie hätte man nie im Traum vermutet.
ypg08.05.21 00:43
Dein Zitat (von mir nicht überprüft)
schulan schrieb:

Nach KfW Definition
„Dauerhafte Wohnzwecke...eines Haushalts“
blubbernase schrieb:

ich ja irgendwie verrückt, dass man zu den ELWs nichts wirklich findet...
Warum auch? Es soll ja keine Nische gefunden werden, um Nebenräume oder separierte Schlafräume, die zur Hauptwohnung gehören, als Einliegerwohnung zu deklarieren, um unsere Steuergelder zu nutzen.
langsam reicht es: Mag es sonstwo irgendwie durch gehen: ich kann es nicht fassen, dass man irgendwie auf Teufel komm raus, sich die Förderungen versucht zu ergattern. Da ist ein normales Wohnhaus geplant und man will Subventionen abgreifen, indem man das OG ideell auf Kladde als separierten Wohnraum deklariert. Nein: es sind Eure Kinderzimmer, nicht mehr und nicht weniger. Was damit später gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. Punkt. Fertig. Aus.

Endlich mal ein GU, der ehrlich ist und für Kohle nicht mit einem Bein im Betrugssumpf versinken will, nur weil der Bauherr sich die Zahlen schön rechnen will.
Wenn das Geld knapp wird: 20qm kleiner bauen!
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