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ᐅ Neubau: Gewährleistung nach Verjährung bei Wasserschaden?


Erstellt am: 02.03.22 08:50

QBenny8402.03.22 08:50
Guten Morgen,

wir haben in unseren Neubau direkt im Bad bzw. in der Dusche einen Wasserschaden gehabt, weil der Monteur vergessen hatte, das Waschbecken anzuschließen und das Wasser fleißig in den Estrich lief. Die Schadstelle war dann in der Dusche und der Bauträger mussten alles wieder aufreißen, Abflussrohre anschließen, dämmen, Estrich drauf, versiegeln und wieder Fliesen.

Soweit ok, aber:
Unser Fliesenleger meinte, dass das eine ganz blöde Stelle für einen Wasserschaden ist und es immer eine "Schwachstelle" bleiben würde.
Schäden können dadurch ggf. erst nach Jahren entstehen.

Meine Frage ist nun, wie das dann aussieht. Wer würde die Kosten zahlen? Ich denke, das wäre ein Fall für unsere Gebäudeversicherung?!
Müssen wir uns nun irgendwie vom Bauträger einen Zettel ausstellen lassen, wo der Schaden dokumentiert wurde? Das machen die bestimmt gerne.....nicht.


Beste Grüße
Benny
Jessi_9023.03.22 08:49
Sehe das ähnlich wie du und würde da auch erstmal in Richtung Versicherung denken. Dokumentieren lassen unbedingt, lieber haben, als hätten, auch wenns nervig ist. Wie es mit der Gewährleistung aussieht, da müsste denke ich tatsächlich ein Anwalt Auskunft geben, ob da dann noch irgendwas gelten würde.
tomtom7923.03.22 09:00
Warum soll es denn eine Schwachstelle sein? Das ist genauso eine Schwachstelle wie alle anderen Verbindungen.

Sei froh das alles fachgerecht behoben wurde. Andere hatten den Estrich getrocknet und fertig.
Benutzer20023.03.22 09:14
Schaden ist entstanden - Schaden wurde behoben. Akte zu.
Ansonsten normale Gewährleistung (auf was?) des GU/Bauträgers. Besondere Schwachstelle? Bitte konkret durch Fliesenleger darlegen lassen. Ab dann kommt er ins stottern und kann nicht mehr fundiert antworten...
estrichduschewasserschadenbauträgerfliesenlegergewährleistung