Neubau auf Gemeinschaftsgrundstück, 50% ich und 50% meine Mutter ( Steuerfrage )

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MaierGeier-1

Hallo

Ich und meine Mutter haben nach dem Tode meines Vater je 50 % am Grundstück, mit einem bebautem Haus wo meine Mutter wohnt.
Nun möchte ich gerne in das 1400qm große Grundstück ein zweites Haus für mich bauen.
Wie mache ich das am besten das auch nach dem Tode meiner Mutter das neu erbaute Haus nicht in die Erbschaftssteuer fällt, da ich nach dem Tode über den Freibetrag komme. ( Das Grundstück hat eine Flurnummer was ich auch auf alle fälle lassen will, wegen Wegerecht usw.

Meine Frage wie kann ich das selbst ohne Notar, Anwalt selbst schreiben das es auch noch nach Jahren noch gültig ist, falls es eine Gesetzesänderung gibt.

ps: der Bauplan ist Fertig und genehmigt und der Baubeginn wäre im März 2014. Ich möchte gerne die billigste Möglichkeit ohne Trennung des Grundstücks. Da das gesamte Grundstück von mir entweder selbst genutz oder gesamt verkauft wird.

Danke schon mal für eure Antworten

Franz
 
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Luca-1

Das sind ja spezielle Dinge und hier musst du einen Steuerberater beauftragen, der dann die Dinge für dich klärt. Auch muss dass schriftlich festgelegt und beim Notar hinterlegt werden. Auch sollte das noch zu der Lebenszeit deiner Mutter erfolgen.
 
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Ricardo-1

Einfach so selbst schreiben, ohne fachlichen Hintergrund, das wäre mir zu gefährlich. Was ist, wenn am Ende das Schreiben nicht anerkannt wird, weil es gravierende Formfehler beinhaltet?

Es kann ja selbst entworfen werden, aber ich würde das immer einen Steuerberater oder Notar vorlegen. Die wissen ja auch dann Bescheid, wenn sich die Gesetzeslage ändert.
 
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Marcel-1

Ein Forum ist zwar gut und kann viele Infos bieten, aber in gesetzlichen Dingen sind die Leute zu kontaktieren, das dieses Feld am besten kennen. Wer hier spart, kann am Ende im Regen stehen.

Also auf zum Steuerberater und zum Notar.
 
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Richard-1

Ich wäre an dieser Stelle auch sehr vorsichtig. Die Vermögensfrage ist in meinen Augen immer gesetzlich zu regeln. Es kann doch großen Ärger geben, gerade dann, wenn die Mutter nicht mehr sein sollte. Über die steuerlichen Dinge kann nur ein Steuerberater genaue Auskünfte erteilen.
 
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Robert-1

Also das Grundstück gehört ja zu 50 % dir und ich denke, dort wird das neue Haus gebaut. Ich vermute, das finanzierst du 100 % du selbst. Also ist das dein Eigentum. Damit hat deine Mutter nichts zu schaffen. Hier fällt auch keine Erbschaftssteuer an, wenn deine Mutter ableben sollte. Nur auf ihren Teil wird das fällig.
 
Zuletzt aktualisiert 25.07.2025
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