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ᐅ Negativbescheinigung / Negativzeugnis beim Grundstückskauf


Erstellt am: 05.08.22 17:33

meingrundstück05.08.22 17:33
Welche Erfahrung hattet Ihr mit dem Thema Negativbescheinigung / Negativzeugnis beim Grundstückskauf?

Diese Art der Bescheinigung bestätigt, dass eine Kommune von ihrem Vorkaufsrecht an einem Grundstück keinen Gebrauch macht.
Die Beantragung der Negativbescheinigung übernimmt in der Regel der beauftragte Notar. Für das Ausstellen erhebt die Kommune eine Gebühr. Diese ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich in der Höhe. Anbei ein Muster.

Blaues Formular-Dokument mit Bescheid, Kaufvertrag und Negativzeugnis, teils geschwärzt.
Fuchur05.08.22 18:46
Dauerte recht lange, war aber kostenfrei.
Tassimat05.08.22 22:15
Was willst du wissen, was ist die Frage?
Da es der Notar macht, ist das für Bauherren ein normalerweise sehr langweiliges automatisiert ablaufendes Prozedere.
Also was soll da schon an spannenden Erfahrungen auftrauchen? Stadt über Vorkaufsrecht aus, oder nicht. Langweilig.
Schwabe2306.08.22 10:31
Also bei uns war das hoch spannend! Die Gemeinde hatte nur auf das Vorkaufsrecht verzichtet, wenn wir eine zusätzliche Baupflicht unterschreiben. Uns blieb nichts anderes übrig als das zu unterschreiben was uns jetzt bei den aktuellen Kostenexplosionen dazu zwingt zu bauen.
Stainless07.08.22 18:51
Schwabe23 schrieb:

Also bei uns war das hoch spannend! Die Gemeinde hatte nur auf das Vorkaufsrecht verzichtet, wenn wir eine zusätzliche Baupflicht unterschreiben. Uns blieb nichts anderes übrig als das zu unterschreiben was uns jetzt bei den aktuellen Kostenexplosionen dazu zwingt zu bauen.

Ist das rechtlich möglich? Habt ihr versucht rechtlich dagegen vorzugehen? In der jetzigen Kosten/Zinssituation kann das schon problematisch werden.

Normalerweise muss das Vorkaufsrecht ja auch ziemlich gut begründet werden und dann auch noch vom Stadt-/Gemeinderat abgestimmt werden.
Schwabe2307.08.22 20:02
Anscheinend schon. Wie das im Falle eines Prozesses ausgeht müsste man dann sehen. Die Stadt hat immer ein Vorkaufsrecht wenn das Grundstück innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes liegt. Wir waren einfach nur froh ein Grundstück gefunden zu haben und wollten das auf keinen Fall riskieren. Da konnten wir nur zustimmen. War auch noch zu ganz anderen Zeiten und eine Situation wie Heute war einfach nicht vorstellbar.
vorkaufsrechtgrundstücknotarrechtlich