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ᐅ Negativbescheinigung / Negativzeugnis beim Grundstückskauf


Erstellt am: 05.08.22 17:33

Schwabe2308.08.22 17:58
Wir werden rechtzeitig fertig und es wird somit gar nichts rückabgewickelt oder sonst was. Wollte nur sagen dass die Bestätigung der Stadt eben nicht reine Formsache ist
User081523.08.22 21:52
Kann es sein, dass hier zwei Sachen vermischt werden? Der TE spricht vom Negativattest nach § 24 Baugesetzbuch, das zur Umschreibung des Grundbuchs auf den neuen Eigentümer vorliegen muss. Die Gemeinde darf dieses Vorkaufsrecht nur unter ganz engen Bedingungen ausüben und in den bereits geschlossenen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und eigentlichem Käufer eintreten. Der Post von Schwabe23 klingt nach dem gerne vereinbarten und mit einer Rückerwerbsvormerkung im Grundbuch gesicherten Anspruch der Gemeinde als Grundstücksverkäuferin auf Rückübertragung des Eigentums, wenn zB nicht innerhalb einer bestimmten Frist das Grundstück bebaut wird.
Schwabe2323.08.22 22:02
Ja so kenne ich das auch. Die Gemeinde hat sich bei mir aber tatsächlich zwischen einen privaten Kaufvertrag ohne Baupflicht eingeklinkt und nur auf das Vorkaufsrecht verzichtet wenn wir im Gegenzug eine Baupflicht unterzeichnen. ‍
Das Vorkaufsrecht war deswegen gegeben weil der Bauplatz innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes liegt.
Yosan24.08.22 18:15
Schwabe23 schrieb:

Ja so kenne ich das auch. Die Gemeinde hat sich bei mir aber tatsächlich zwischen einen privaten Kaufvertrag ohne Baupflicht eingeklinkt und nur auf das Vorkaufsrecht verzichtet wenn wir im Gegenzug eine Baupflicht unterzeichnen. ‍
Das Vorkaufsrecht war deswegen gegeben weil der Bauplatz innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes liegt.
Genau so kenne ich es von diversen Kommunen hier auch.
xMisterDx24.08.22 23:33
Wow, da bist du günstig weggekommen. Mir hat man für den Verzicht aufs Vorkaufsrecht 50 EUR abgeknöpft...
vorkaufsrechtkaufvertragbaupflicht