ᐅ Nachträgliche Balkon-Befestigungs-Vorrichtung
Erstellt am: 31.10.2022 12:00
Tessa12 31.10.2022 12:00
Guten Morgen,
ich würde mir gern Rat einholen. Wir haben über einen Generalunternehmer ein Fertighaus bauen lassen. Wir haben einen Balkon bauen lassen, haben uns aber damals in der Bemusterung entschieden das Balkongeländer in Eigenleistung zu übernehmen.
Leider hat der Bauunternehmer uns nicht darauf hingewiesen, dass für die Befestigung eine Vorrichtung nötig wäre.
Nun suche ich Firmen, die uns das Geländer festmachen sollen und alle sagen ab, da man aufwendig die Fassade und Dämmung aufschneiden müsste um das Geländer auf den Holzbalken zu schrauben und keiner die Gewährleistung übernehmen möchte. Wie können wir beim Hausbauer mit diesem Thema umgehen? Zählt die vergessene Vorrichtung als Baumangel?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Tessa
ich würde mir gern Rat einholen. Wir haben über einen Generalunternehmer ein Fertighaus bauen lassen. Wir haben einen Balkon bauen lassen, haben uns aber damals in der Bemusterung entschieden das Balkongeländer in Eigenleistung zu übernehmen.
Leider hat der Bauunternehmer uns nicht darauf hingewiesen, dass für die Befestigung eine Vorrichtung nötig wäre.
Nun suche ich Firmen, die uns das Geländer festmachen sollen und alle sagen ab, da man aufwendig die Fassade und Dämmung aufschneiden müsste um das Geländer auf den Holzbalken zu schrauben und keiner die Gewährleistung übernehmen möchte. Wie können wir beim Hausbauer mit diesem Thema umgehen? Zählt die vergessene Vorrichtung als Baumangel?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Tessa
SaniererNRW123 31.10.2022 12:06
Tessa12 schrieb:
Leider hat der Bauunternehmer uns nicht darauf hingewiesen, dass für die Befestigung eine Vorrichtung nötig wäre.
Nun suche ich Firmen, die uns das Geländer festmachen sollen und alle sagen ab, da man aufwendig die Fassade und Dämmung aufschneiden müsste um das Geländer auf den Holzbalken zu schrauben und keiner die Gewährleistung übernehmen möchte. Wie können wir beim Hausbauer mit diesem Thema umgehen? Zählt die vergessene Vorrichtung als Baumangel?Na ja, Ihr habt ein Haus mit einem Balkon ohne Geländer bestellt und geliefert bekommen. Da IHR das Geländer in Eigenleistung anbringen wolltet, hättet IHR und nicht der GU das Gespräch suchen müssen. Denn der GU hat gar keine Ahnung, was für ein Geländer IHR später anbringen wollt. Insofern wusste er auch nicht, was benötigt wird. Das ist aus meiner Sicht nicht dem GU anzukreiden, sondern (leider) Euch.
Seht zu, dass Ihr selbst eine Lösung findet. Der GU ist raus. Ist m.E. echt doofes Lehrgeld. Vielleicht gibt es ja doch noch eine einfachere Lösung.
Sorry...
SoL 31.10.2022 12:07
Tessa12 schrieb:
Guten Morgen,
ich würde mir gern Rat einholen. Wir haben über einen Generalunternehmer ein Fertighaus bauen lassen. Wir haben einen Balkon bauen lassen, haben uns aber damals in der Bemusterung entschieden das Balkongeländer in Eigenleistung zu übernehmen.
Leider hat der Bauunternehmer uns nicht darauf hingewiesen, dass für die Befestigung eine Vorrichtung nötig wäre.
Nun suche ich Firmen, die uns das Geländer festmachen sollen und alle sagen ab, da man aufwendig die Fassade und Dämmung aufschneiden müsste um das Geländer auf den Holzbalken zu schrauben und keiner die Gewährleistung übernehmen möchte. Wie können wir beim Hausbauer mit diesem Thema umgehen? Zählt die vergessene Vorrichtung als Baumangel?
Vielen Dank für eure Meinungen!
TessaErstmal: GU oder Bauträger?Einen Mangel sehe ich hier erstmal nicht oder habt Ihr gesagt: "Bitte Befestigungsvorrichtung verbauen!"?
Patricck 31.10.2022 12:51
Frage was wurde ausgemacht?
Balkon in Eigenleistung heißt eigentlich Balkon komplett, wenn ausgemacht wurde Geländer in Eigenleistung an vorhande Befestigungnspunkte...
Balkon in Eigenleistung heißt eigentlich Balkon komplett, wenn ausgemacht wurde Geländer in Eigenleistung an vorhande Befestigungnspunkte...
Benutzer 1001 31.10.2022 13:58
Das Problem haben viele spätestens bei der Markise zb. Wir hatten es bedacht und extra die Befestigung mitbestellt. Was mich wundert das sich da keiner rantraut habt ihr spezielle Wünsche?
Tolentino 31.10.2022 14:01
Sehe da dass Bauunternehmen auch in keiner Pflicht.
Aber wenn der Balkon doch schon da ist, sehe ich auch nicht das Problem, warum man durch die Fassade muss. Kann das Geländer nicht an den Balkon ran?
Aber wenn der Balkon doch schon da ist, sehe ich auch nicht das Problem, warum man durch die Fassade muss. Kann das Geländer nicht an den Balkon ran?
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