ᐅ Nachbars Betonstützen auf unserem Grundstück
Erstellt am: 08.07.20 17:32
danixf08.07.20 19:42
M4rvin schrieb:
Ja, das ist unsere endgültige Höhe. Unser Garten ist dann relativ ebenerdig, dann geht es 1m zu unserem Haus/Terrasse runter.Runter? Wie kann man sich das vorstellen? Wie verhält sich denn der Wasserlauf, wenn es ordentlich gießt?M4rvin08.07.20 19:49
Stimmt, dass wären ca 10qm also 5000-6000€!
Hier mal meine krassen Paintskills, um den groben Querschnitt zu zeigen! (zumindest wie es geplant ist, Terrasse und meine Mauer sind noch nicht fertig)
Bei starkem Regen passiert eigentlich nicht viel, hab alles aufgefräst und mit Gründüngung bepflanzt, um den Lehmboden versickerungsfähig zu machen.

Hier mal meine krassen Paintskills, um den groben Querschnitt zu zeigen! (zumindest wie es geplant ist, Terrasse und meine Mauer sind noch nicht fertig)
Bei starkem Regen passiert eigentlich nicht viel, hab alles aufgefräst und mit Gründüngung bepflanzt, um den Lehmboden versickerungsfähig zu machen.
Escroda08.07.20 19:59
M4rvin schrieb:
Komischerweise ist die gesamte Beton Rückenstütze auf unserem Grundstück!Dir bleibt auch nichts erspart.M4rvin schrieb:
Was wären denn meine Rechte als Geschädigter?Baugesetzbuch § 862 Anspruch wegen Besitzstörung(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
M4rvin schrieb:
Darf ich den Beton auf meinem Grundstück entfernen?§ 859 Selbsthilfe des Besitzers(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. ...
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
Oder wie Andrea Nahles es sagen würde: Dann gibt's auf die Fresse!
M4rvin schrieb:
Aber wie schon gesagt, ob die ne ganze Tagesarbeit wieder ausreisen werden?Das werden sie wohl müssen, wenn Du darauf bestehst und das solltest Du unbedingt.guckuck208.07.20 21:45
M4rvin schrieb:
Stimmt, dass wären ca 10qm also 5000-6000€!zzgl. Teilung, Notar und Grunderwerbsteuer
Aber egal, bin gespannt wie es weiter geht.
M4rvin08.07.20 22:10
Stimmt, aber wenn dann wird das unter der Hand verkauft!
Wie ist es eigentlich, wenn Büsche/Bäume das Betonfundament anheben und beschädigen? Also so allgemein gefragt? Bis 2 m Höhe kann man ja auf 0,5m Abstand und über 2 m Höhe auf 2m Abstand pflanzen, aber ich lese nie was vom Wurzelwerk...
Wie ist es eigentlich, wenn Büsche/Bäume das Betonfundament anheben und beschädigen? Also so allgemein gefragt? Bis 2 m Höhe kann man ja auf 0,5m Abstand und über 2 m Höhe auf 2m Abstand pflanzen, aber ich lese nie was vom Wurzelwerk...
User081508.07.20 22:16
Grundstücke kann man nicht unter der Hand verkaufen. Das muss vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, §§ 925, 873 Baugesetzbuch
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