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ᐅ Nachbar hat 180cm hohen Zaun ohne finale Abstimmung gesetzt


Erstellt am: 26.06.23 10:10

WilderSueden03.07.23 15:56
Fast richtig. Die Garage mit 9m braucht schon die komplette Grenzbebauung zur Straße auf. An eine andere Grenze darf er aber noch 6m setzen. Das Gartenhaus müsste also von der Straße weg, darf aber trotzdem an eurer Grenze stehen.
guckuck203.07.23 16:03
mr.xyz1 schrieb:

Er plant auch noch ein Gartenhaus. Wenn ich mir allerdings die Grenzbebauung anschaue, löst das Gartenschuppen Abstandsflächen aus und muss rechtlich sauber 3m (?) von der Grundstücksgrenze entfernt gesetzt werden, da er schon auf 15m Grenzbebauung kommt, oder? Ich habe es mal grob skizziert, proportionen passen nicht.

Sehe ich auch so, ja
WilderSueden schrieb:

Fast richtig. Die Garage mit 9m braucht schon die komplette Grenzbebauung zur Straße auf. An eine andere Grenze darf er aber noch 6m setzen. Das Gartenhaus müsste also von der Straße weg, darf aber trotzdem an eurer Grenze stehen.

Die restlichen 6m hat er schon planlinks mit der Garage 1 verbraucht. Er hat in Summe schon 15m auf der Grenze stehen.
WilderSueden03.07.23 16:04
Stimmt. Dann löst das Abstandsflächen aus
Tolentino03.07.23 17:57
Das Problem wird sein, dass
1. Du nicht der einzige bist, der dann zustimmen muss, sondern alle Nachbarn mit Grenzbebauung.
2. M. W. Diese Nachbarn seine Abstandsflächen bei sich übernehmen müssen.
Also ja, sollte man nicht machen.
11ant03.07.23 21:10
mr.xyz1 schrieb:

Grundsätzlich stört mich der Schuppen nicht, da er weder bei einem Fenster ist noch von der Terrasse sichtbar. Überlege dann einen Kuhhandel mit ihm zu machen, mich stört sein Gartenhaus nicht, dafür stört ihm ein Klettergerüst mit Turm nicht, das ich direkt an die Grenze setze. Oder habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?
Den Kuhhandel würde ich allerdings verschriftlichen ;-)
WilderSueden03.07.23 21:26
Tolentino schrieb:

Das Problem wird sein, dass
1. Du nicht der einzige bist, der dann zustimmen muss, sondern alle Nachbarn mit Grenzbebauung.
2. M. W. Diese Nachbarn seine Abstandsflächen bei sich übernehmen müssen.
Also ja, sollte man nicht machen.
Sofern er einen Bauantrag stellt. Gartenhäuser sind ja in der Regel genehmigungsfrei. Das entbindet einen zwar nicht von der Pflicht, alles legal zu machen. Aber solange die Nachbarn sich nicht beschweren, kann es durchaus sein, dass die Behörden das nicht mitbekommen.
garagegrenzbebauungabstandsflächen