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ᐅ Nach Hauskauf Post vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte


Erstellt am: 28.02.21 01:02

icandoit28.02.21 11:22
Weil Dich jemand anschwaerzt, weil ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird. Man weiss es nie.
Bei meiner Nachbarin lag es daran, dass mein Nachbar an der anderen Seite die Doppelhaushälfte an den Mitarbeiter vom Bauamt vermietet hat. Dumm gelaufen.
Winniefred28.02.21 11:35
Haben wir auch bekommen, alles normal, ich wusste das vorher aber auch nicht. Einfach ausfüllen und gut, keine Sorgen.
RomeoZwo03.03.21 08:41
Es wäre interessant zu wissen, welchen Anspruch der Gutachterausschuss auf die Richtigkeit der Angaben hat.
Ein niedrigerer Kaufpreis senkt ja auch erstmal wieder den BRW in der Gegend (evtl. schlecht bei zukünftiger Beleihung).
Vielleicht wäre es hier ja auch angebracht den Marktwert des Hauses zu nennen und den innerfamiliären Rabatt zu verschweigen.
Da der Ausschuss ja nach dem Kaufpreis fragt, scheint ein Zugriff auf die Notarakten ja nicht vorzuliegen.
Steven03.03.21 11:40
pygmalion schrieb:

Post vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte bekommen.
Darin wird nach so ziemlich allem gefragt,

Hallo

wer genau ist dieser Gutachterausschuss?
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wünscht er Auskunft?
Dies solltest du fragen.
Wenn keine befriedigende Antwort kommt, ignorieren.
Fragen kann jeder stellen, ob du zu irgendwas verpflichtet bist, sollte in einem Gesetz geregelt sein.

Steven
ypg03.03.21 11:49
Steven schrieb:

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wünscht er Auskunft?
Einfach mal ins Baugesetzbuch schauen 😉
cschiko03.03.21 11:54
So sieht es aus! Grundlage ist u.a. das Baugesetzbuch und theoretisch kann sogar ein Ordnungsgeld bei Nichtbeantwortung erhoben werden. Der Gutachterausschuss führt für seinen Zuständigkeitsbereich eine Kaufpreissammlunng, da werden alle Immobilien und Flächenverkäufe erfasst. Um diese nun auwerten zu können, für den Grundstücksmarktbericht etc. braucht er Angaben zum Haus.

Also einfach möglichst genau beantworten, Finanzamt etc. hat damit rein gar nichts zu tun. Dir droht dort also kein Ungemach, das könnte dir einzig dann (wobei das auch noch Theorie ist und eigentlich nicht gemacht wird) Ungemach wenn du es nicht beantwortest.

Ach so für den Bodenrichtwerte sind ganz nebenbei Verkäufe bebauter Grundstücke ziemlich irrelevant, in diese gehen im Normalfall nur unbebaute Grundstücke und solche Verkäufe ein, die nach Vertrag als bebaut auf Abbruch verkauft werden.
gutachterausschusskaufpreisbaugesetzbuchgrundstücke