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ᐅ Muss Rohbauer den Übergang Styropor/Ziegelwand schwarz anmalen?


Erstellt am: 05.03.18 22:28

Marchonisch05.03.18 22:28
Gute Abend

Hatte heute einen Gipser da,der uns den Außenputz machen soll.

Als wir zusammen uns haus gelaufen sind, meinte er unser Rohbauer müsse noch vorab am Übergang vom Styropor zur Ziegelwand (Außenseite) schwarz malen.

Wir habe am Hang gebaut. Der unserer Stock ist in Erdreich.

Die Betonwände sind schwarz gemalt und mit besagten Styropor versehen.

Es klingt logisch, aber der Rohbauer meinte gleich dass dies nicht sein muss. Sogar könnte das schwarze Bitumen in die Wand eindringen...

Was sagt ihr dazu? Mich wundert auch das der zweite Gipser dazu nichts gesagt hat.

Nahaufnahme einer Fundamentkante eines Gebäudes mit Kies und Erdreich am Baugrund.


Außenansicht eines Rohbauhauses mit Backsteinmauer und Fenstern.
Marchonisch25.03.18 12:07
Keiner eine Idee oder Meinung dazu ?
mertmk329.03.18 13:19
Bei uns wird die Bitumendickschicht bis über die erste Ziegelreihe EG geführt, ebenso wie die Perimeterdämmung und Noppenbahn. Darüber kommen dann breitere Steine ohne Bitumendickschicht.
Curly29.03.18 13:37
mertmk3 schrieb:
Bei uns wird die Bitumendickschicht bis über die erste Ziegelreihe EG geführt, ebenso wie die Perimeterdämmung und Noppenbahn. Darüber kommen dann breitere Steine ohne Bitumendickschicht.

bei uns wurde auch eine Beschichtung bis über die zweite Steinreihe gemacht, weiß aber nicht mehr wie das hieß, war grau.

LG
Sabine
Knallkörper29.03.18 14:04
Curly schrieb:
bei uns wurde auch eine Beschichtung bis über die erste Steinreihe gemacht, weiß aber nicht mehr wie das hieß, war grau.

Das wird wohl eine Dichtschlämme gewesen sein.

Zum Thema: Wie soll verhindert werden, dass Oberflächenwasser unter der ersten Steinreihe eindringt? Dort ist ja eine Dichtbahn zwischen Bodenplatte und Mauerwerk. Die ist im jetzigen Zustand unwirksam.

Das Mauerwerk oben links im Bild sieht ja etwas abenteuerlich aus. Wie weit steht das Mauerwerk über der Zwischendecke drüber?
Benutzer 100329.03.18 16:51
Hallo Forum,

die Abdichtung gegen Feuchtigkeit aus dem Erdreich wird über die DIN 18195 und DIN 18533 geregelt.

Demnach ist die Abdichtung mindestens 15 cm über den geplanten Höchstwasserstand (Erdoberfläche) hochzuziehen. Daher würde ich die Leistung als mangelbehaftet einstufen.

Gemäß der o.g. Normen, ist für Abdichtungsmaßnahmen eine spezielle Fachplanung (Architekt) zu erstellen . Ist dies erfolgt?

Wenn nicht, handelt es sich zuerst einmal um einen Planungsmangel.

Ungeachtet dessen, besteht für das ausführende Unternehmen die sog. Hinweispflicht. Der Unternehmer hätte die mangelhafte Planung erkennen und auf die zu erwartenden Mängel hinweisen müssen.

Wenn dies nicht erfolgt ist, handelt es sich um einen Ausführungsmangel.

Ich würde die Situation dokumentieren und die Mängel detailliert rügen. Eine Frist von 1 Woche zu Mangelbeseitigung ist ausreichend. Danach sollte die Nachbesserung verweigert und Ersatzvornahme angedroht werden.

Ich würde die Fortführung der Arbeiten bis zum fachgerechten Einbau der Abdichtung unbedingt stoppen. Das nachträgliche Anarbeiten wird schwierig, bis unmöglich.

Aufgrund der Komplexität würde ich einen Sachverständigen mit entsprechendem Fachgebiet hinzuziehen.

Viele Grüße

Kristof
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