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ᐅ Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden?


Erstellt am: 05.05.20 21:19

Specki05.05.20 21:19
Hallo Leute,

es geht turbulent zu bei uns und ich brauche mal wieder euren Rat.

Vielleicht wissen einige, dass wir seit einigerzeit ein Einfamilienhaus planen und unser Bestand hätte dann verkauft werden sollen. Dazu gibt es einige Threads.

So. Letzte Woche bekam ich von der Gemeinde die Info, dass ich alles vergessen kann.
Heute hab ich mit einem Befreundeten Makler telefoniert, der meinte das stimmt so nicht.

Also, ich fange von vorne an.

Im Anhang findet ihr einen Auszug aus dem Bebauungsplan.

Die Lila umrandeten Grundstücke (es sind zwei unterschiedliche Flurnummern) gehören beide mir. (Den Plan haben bestimmt schon einige ein paar mal gesehen)
Es ist ein Bebauungsplan von 1974.
Die gelbe Straße im Norden existiert noch nicht. Ist jedoch seit 1974 schon im Bebauungsplan drin.
Das rote Haus in meinem nördlichen Grundstück existiert auch noch nicht, sondern ist so im Bebauungsplan drin als "Platzhalter" vermutlich. Aber genau da wollen wir das Einfamilienhaus hinbauen.

Jetzt kurz etwas zum IST-Zustand des Gebietes und der Straße. Das seht ihr im Google-Screenshot im Anhang.
Die Straße ist als geschotterter Kiesweg bis zu den ersten drei Grundstücken ausgebaut und erschlossen. Danach kommt Wiese und dann die Bäume. Es wären also noch 3 mögliche Bauplätze die durch die Straße bei Fertigstellung erschlossen worden wären.

Warum die Straße bisher noch nicht gebaut wurde wie geplant? Der linke Nachbar von uns besaß noch das Grundstück durch das die Straße führen würde. Durch eine Zwangsversteigerung hat die Stadt letztes Jahr von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Somit hat sie nun alle Grundstücke für die Straße.

Ich war immer in regen Kontakt mit der Stadt. Es war geplant, die Straße noch bis dieses Jahr September zu bauen.
Angeblich hätte die Schlussrechnung für die Straße bis März 2021 erfolgen müssen, dass man die Erschließungskosten noch auf die Einwohner hätte umlegen können und deswegen wollte die Stadt die Straße bis dahin bauen.
Nördlich von meinem Grundstück standen einige Bäume. Die hätten weg müssen. Eines Tages hab ich dort jemanden von der Stadt gesehen. Er meinte, dass er das mal begutachten wollte und jetzt mit der Naturschutzbehörde reden muss, ob die Bäume da noch gefällt werden dürfen. (Ist um die Jahreszeit ja eigentlich nicht erlaubt.)
Ein paar Tage später sah ich ihn dort hinten noch mal, mit jemand anderen. (konnte aber nicht dazu, da ich in einem Telefonmeeting war).
Zwei Tage später sind dann Arbeiter von der Stadt angerückt und haben die Bäume platt gemacht. Mit denen hab ich mich etwas unterhalten. SIe meinten, dass die Straße ja jetzt gebaut werden soll und der Herr von der Naturschutzbehörde hat eine Sondergenehmigung zum Fällen erteilt.
So, dann hab ich gesehen, dass am Dienstag darauf im Stadtrat offiziel entschieden werden soll, ob die Straße gebaut wird. Laut dem Herrn von der Stadt war das eigentlich nur noch eine Formsache.

Am Tag nach der Stadtratsitzung (letzte Woche am Mittwoch) hab ich ihn angerufen um mich zu erkundigen, ob alle wie angedacht weitergeht.
Tja... jetzt kommts. Er meinte, man hat sich gegen die Straße entschieden.
Folgende Gründe hierfür:
- Der Ausbau ist derzeit nicht mehr zwingend notwendig um die Kosten noch auf die Anwohner umlegen zu können. Da irgendein Spatenstich von der Straße wohl 2011 erfolgte, reicht es, wenn der Ausbau bis 2036 durchgeführt wird. Somit ist kein Druck da und man hat noch genügend Zeit.
- Zeitstress, wenn man es jetzt macht, man möchte evtl. noch umplanen.
- Manche Anlieger waren dagegen, weil sie keinen Vorteil, sondern nur Kosten hätten. Man wollte keinen Ärger bzw. sich mit Einsprüchen etc. rumschlagen.
- Corona wirft gerade alles durcheinander, man rechnet mit Steuereinbusen und man möchte das Geld momentan etwas zusammenhalten und für dringendere Sachen einsetzen.


Tja... was macht man jetzt. Er sagte die Straße kommt nicht.
Dass wir die Zufahrt durchs Südliche Grundstück legen wollten wir eigentlich nicht, da wir dann eine lange Durchfahrt hätten. Das im Winter Räumen ist im Allgäu auch nicht so super. Und der Herr von der Gemeinde meinte auch, wenn für das Grundstück keine Erschließung vorliegt, dann bekommen wir wohl auch keine Baugenehmigung.

So, wir haben erst mal alles abgeblasen. Haben allen Baufirmen mit denen wir in Kontakt standen abgesagt und uns inzwischen irgendwie damit abgefunden, dass die Straße irgendwann bis 2036 vielleicht mal gebaut wird, oder vielleicht auch nie.

Jetzt hab ich gerade mit meinem Kumpel, der Makler ist, telefoniert.
Er war total Fassungslos nach der ganzen Story. Er meinte aber auch, dass sobald ich für ein Grundstück im Bebauungsplan eine Eingebeplanung mache, normalerweise die Stadt verpflichtet ist, das Grundstück zu erschließen. Er konnte mir das jetzt nicht 100%ig sagen, aber er meinte das wäre so, er hat da am Rande schon mal ein oder zwei Fälle mitbekommen.
Fakt ist, es gibt einen gültigen Bebauungsplan seit 1974. Fakt ist auch, die Gemeinde hat alle Grundstücke um die Straße ausführen zu können.

So, hier gibt es ja doch dein paar Leute, die ziemlich tief in der Materie stecken. Vielleicht weiß ja jemand relativ sicher, wie sich das verhält.
Ich habe jetzt wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer, auch wenn er nicht allzu groß ist.

Ich bin gespannt auf eure Einschätzung.
Bitte sagt mir dazu, ob diese wirklich fundiert ist oder ob es sich nur um eure Meinung oder ein Gefühl handelt.

Ich hoffe, ich habe den Fall ausführlich genug dargestellt. Wenn noch Fragen sind, meldet euch.

Vielen Dank schon mal!

Gruß
Specki

Lageplan eines Grundstücks mit Bebauungsgrenzen, Straßenzug und Gebäudeumrissen.


Satellitenaufnahme eines Wohngebiets mit gelben und lila Grundstücksumrissen zur Planung
HilfeHilfe06.05.20 06:19
hm sehe ich das Falsch oder ist das Grundstück nicht schon an der Hauptsptrasse angeschlossen ?

warum sollte dann die Stadtt noch hinter dem Haus eine hinplfanschen...
Specki06.05.20 06:32
Es sind zwei Grundstücke, zwei Flurnummern. (Habe es nochmals im Anhang gekennzeichnet mit der farbigen Trennung)
Und der von der Gemeinde hat eindeutig gesagt, dass ich hinten nicht rein Bauen kann, wenn es hinten nicht erschlossen ist.

Geplant ist die Straße seit 1974. Seit dem existiert auch der Kiesweg, der jedoch nur die ersten drei Grundstücke erschließt. Ich vermute man hat das damals nicht weitergemacht, weil die hinteren Grundstücke noch nicht der Gemeinde gehört haben und weil vermutlich da noch niemand bauen wollte.

Lageplan mit farbig markierten Bauflächen, Straßen, Parzellen und Gebäuden.


Luftbild eines Wohnviertels mit gelbem Weg und lila Grundstücksumrissen.
Zubi12306.05.20 07:13
Sprich doch am besten die örtlichen Politiker an. Das sind diejenigen die letztendlich entscheiden. Du musst die Politik überzeugen, dass die Straße jetzt notwendig ist.
Offensichtlich haben genau das deine „neuen Nachbarn“ auch gemacht und entsprechendes Gehör gefunden.
Specki06.05.20 07:15
Die Gemeinde wusste Bescheid, dass wir bauen wollen. Es wurde auch ins Protokoll mit aufgenommen, dass wir schon in den startlöchern stehen und sobald die Straße da ist anfangen würden. Man hat sich dennoch jetzt dagegen entschieden. Also kann ich da jetzt erst mal nichts machen, außer es wäre so, dass die Gemeinde verpflichtet ist zu erschließen, falls wir jetzt eine Eingabeplanung einreichen.
Grobmutant06.05.20 07:49
Schreib mir mal eine PN. Ich habe leider noch nicht genug Beiträge.
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