mietwohnung im außenbereich...

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E

etel

hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier ein paar experten tipps geben können.
nun zur aktuellen frage. wir wohnen immer schon im außenbereich. auch unsere eltern früher schon. vor ca. 15 jahren haben wir eine Baugenehmigung erhalten für einen anbau. seitdem beinhaltet unser Haus zwei separate wohnungen. die kleinere war bis vor einiger zeit von unseren eltern bewohnt. die andere von uns. da die eltern nun verstorben sind, überlegen wir, was wir mit der freien wohnung machen sollen. selber brauchen wir diese nicht. daher würden wir diese gern vermieten, aber wir haben nun in der damaligen baugenehmigung gelesen, dass das haus nur durch den eigentümer und nahe angehörige bewohnt werden darf...

was können wir tun? ist es wirklich so, dass wir in zeiten knappen wohnraumes (in den zeitungen steht hier fast wöchentlich etwas dazu drin) diese wohnung nicht vermieten dürfen? müssen wir die wohnung also leer stehen und verkommen lassen??? welche möglichkeiten gibt es? wer hat ratschläge für uns???
 
W

Wastl

Du musst nur einen Antrag zur Änderung der Nutzung stellen. Ob du damit Erfolg hast bleibt offen. Außenbereich bedeutet ja eigentlich: Kein Wohnraum, sondern Naherholung, Landwirtschaft, usw. Im Außenbereich ist die Infrastruktur nicht wie im Innenbereich. Gemeinden möchten sich meist davor schützen zu große Ansiedlungen im Außenbereich zu haben, damit nicht Schulbusse, Kindergärten usw. auf einmal dort benötigt werden. Deshalb wird oft versucht die Wohnkonzentration auf den Innenbereich zu lenken. Der Innenbereich muss wie du so schön schreibst erweitert und vergrößert werden, damit der Wohnraummangel bekämpft wird. Der Außenbereich (keine / wenige Busse, keine Schulen, keine Kindergärten, usw.) sollte aus meiner Sicht auch weiterhin nicht großartig zum Wohnen ausgewiesen werden. Was leider immer wieder passiert: Leute ziehen in den Außenbereich und stelle dann Forderung wie Anschluss an den öffentlichen Kanal, Sanierung der Straßen, usw. Vor so etwas möchten sich Gemeinden schützen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
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